Im Monat Mai 2020 sind folgende Digital‐Angebote von Maßnahmen bzw. Sanktionen** betroffen:
Online-Angebote
Berliner-Silvester | Familotel | foerderland - Wissen für Gründer und Unternehmer | Monda Magazin | myTischtennis | WeihnachtenInBerlin
App-Angebote
Galileo (Android) | Galileo (iOS)
Mobile Enabled Websites
Berliner Silvester Mobil | Travel Talk mobil
Süddeutsche Zeitung legt Verkaufszahlen von SZ Plus offen
Über längere Zeit waren allein Welt und Bild der Axel Springer SE, die Kieler Nachrichten sowie zwei Fachportale mit ihren paid-content-Angeboten der IVW angeschlossen. Nun kommt Bewegung in den jüngsten Prüfbereich der IVW. Nach einer Reform des Meldeverfahrens für paid-content-Angebote lässt seit April jetzt auch die Süddeutsche Zeitung die Verkaufszahlen ihres SZ Plus-Angebots von der IVW prüfen und ausweisen.
Neue IVW-Richtlinien für paid-content-Angebote
Die Verkäufe von Nutzungsrechten zu paid-content-Angeboten haben sich – neben den ePaper-Ausgaben von Pressetiteln – inzwischen zu einer weiteren Vertriebssäule für Medienmarken etabliert. Bereits seit 2014 können Medienhäuser auch für diese Bezahlangebote die Werbeträgerleistung durch die IVW feststellen lassen, um sie gegenüber ihren Marktpartnern transparent und vergleichbar zu machen.
Den Wünschen des Markets folgend wurden nach Einführung des Meldeverfahrens vor sechs Jahren die Richtlinien neu gefasst und sind im März 2020 in Kraft getreten.
Eintritte: In dem Monat April wurden folgende Paid Content-Angebote angemeldet:
SZ Plus (Süddt. Ztg.)
Bestätigt: Auflagenerhebung für das 2. Quartal 2020 findet ohne Einschränkung statt
Wie viele Branchen, musste auch der Pressemarkt in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erhebliche Beeinträchtigungen im Vertrieb hinnehmen. So waren zahlreiche Verkaufsstellen von Presseerzeugnissen temporär oder für längere Zeit geschlossen. Der Vertrieb von Lesezirkelmappen und Bordexemplaren war praktisch unmöglich.
Vor diesem Hintergrund hatte die IVW im Mai 2020 das Gespräch mit den Verlegerverbänden gesucht, um ein Meinungsbild einzuholen, wie die nächste ab Ende Juni anstehende Erhebung der IVW-Quartalsauflagen durchzuführen sei.
Im Ergebnis haben sich die zuständigen Ausschüsse der Verlegerverbände mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Auflagenerhebung für das 2. Quartal 2020 wie geplant und vollständig stattfinden zu lassen.
Der IVW-Organisationsausschuss Presse hat am 19. Mai nach ausgiebiger Diskussion beschlossen, das gesamte 2. Quartal als regulären Erhebungszeitraum zu betrachten und dementsprechend die Auflagen aller im Quartal erschienenen Ausgaben zur Ermittlung des Quartalsdurchschnitts heranzuziehen. Verlage können jedoch ausnahmsweise von der gesamten Meldung absehen.