Die Aufnahme umfasst
- die Anmeldung auf den von der IVW herausgegebenen Formularen mit der verbindlichen Erklärung, dass für den Titel die entsprechenden Daten zur Prüfung lückenlos durch die IVW vorgelegt werden können,
- die Bestätigung der Anmeldung durch die IVW-Geschäftsstelle.
Teilnahmeberechtigt sind Titel mit wöchentlicher und weniger häufiger Erscheinungsweise. Neuanmeldungen sind grundsätzlich nur zu Beginn eines Quartals möglich.
Es gelten die "Richtlinien für die Meldung, Veröffentlichung und Prüfung heftbezogener Auflagenzahlen“ bzw. die "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Supplements“.