Ein solider Verein für anspruchsvolle Aufgaben: Die Satzungen und Richtlinien der IVW-Arbeit
Durch die Organisationsform als Verein ergeben sich aus der Satzung der IVW der grundlegende Arbeitsauftrag und der Aufbau der Prüfgemeinschaft. Die Verfahrensweisen für die einzelnen Bereiche der IVW-Tätigkeit werden in medienspezifischen Richtlinien geregelt. Dabei ist die Mitgliedschaft das zentrale Organisationsmerkmal:
Aus der IVW-Satzung, der Satzung für das IVW-Zeichen, den bereichsübergreifenden Richtlinien für die werbliche Kommunikation mit IVW-Hinweisen sowie den jeweiligen medienspezifischen Richtlinien ergeben sich die Rechte und Pflichten der IVW-Mitglieder.
Das IVW-Zeichen ist Eigentum der Prüfgemeinschaft und darf ausschließlich von Mitgliedern der IVW geführt werden. Das IVW-Logo dient in der Marktkommunikation zur Kennzeichnung der Werbeträger, deren Leistungsdaten von der IVW nach marktgängigen Standards ermittelt und fortlaufend überprüft werden. Verletzungen ihres Zeichenrechts und Missbräuche ihres Zeichens werden von der IVW verfolgt.
Die von der IVW erhobenen Leistungskennziffern zu Werbeträgern und die Ergebnisse ihrer kontinuierlichen Prüftätigkeiten werden satzungsgemäß allgemein zugänglich veröffentlicht.
Die IVW erfüllt somit auf der Grundlage ihrer Satzungen und Richtlinien ihren Auftrag, mit validen und allseits akzeptierten Daten den fairen Wettbewerb der Werbeträger sicherzustellen und zu fördern.