Für die Aufnahme einer Tageszeitung zur IVW-Verbreitungsanalyse ist ein Antrag bei der IVW-Geschäftsstelle zu stellen. Hierzu steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Dem Antrag muss präzise zu entnehmen sein, auf welche Titel und Lokalausgaben sich der Aufnahmeantrag erstreckt und welches die jeweiligen Erscheinungsorte sind. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Zeitungstitel, die der Kontrolle der Quartalsauflagen unterstehen. Es gelten die "Richtlinien für die IVW-Verbreitungsanalyse Tageszeitungen" in Verbindung mit den "Durchführungsbestimmungen zur Verbreitungsanalyse Tageszeitungen (ePaper-Ausgaben)". Nach Prüfung durch die IVW-Geschäftsstelle erfolgt eine Aufnahmebestätigung, mit der die Melde-, Prüf- und Beitragspflichten einsetzen.