Monatliche Audits
Die IVW ergänzte 1998 das Verfahren der Erfassung der Besucherzahlen in Kinos um die "Kontrolle der Einschaltung von Werbefilmen in Filmtheatern". Die Digitalisierung der Kinos und Gespräche mit der Werbewirtschaft veranlassten die IVW zur Umstrukturierung dieses Bereichs.
Seit April 2017 wurden durch monatliche Prüfungen verschiedene Prüfungsansätze für die Neuentwicklung dieses Verfahrens erarbeitet. Die 2019 beginnende technische Umstrukturierung der Playoutsysteme / Schnittstellen der Kinowerbung sowie der Aufbruch der Kinowoche erforderten eine Verlängerung und Anpassung der Betaphase des Verfahrens zur Prüfung der Vorführung gebuchter Werbeaufträge für den Kinobereich. Diese verlängerte Betaphase gemäß der technischen Neuordnung und Systemumstellung erfolgte im Jahr 2019 und in 2020 in mehreren Etappen.
Neue IVW-Richtlinien "Prüfung der ordnungsgemäßen Vorführung von Werbung im Kino" sowie zusätzliche Durchführungsbestimmungen zum genauen Prüfungsinhalt sowie Prüfungsablauf wurden in der IVW-Verwaltungsratssitzung am 27. November 2020 verabschiedet.
Nachdem die Kinos nach mehreren Schließungen wegen der Pandemie ihre Türen wieder für ihre Besucher öffnen und Leinwände bei den Kinovermarktern wieder als Werbeträger gebucht werden konnten, führt die IVW monatlich Audits durch. Wurden die Kontrollen durch Prüfer*innen vor der technischen Umstrukturierung der Kinovermarkter noch direkt vor Ort in den Kinos durchgeführt, so finden die Audits dank der technischen Möglichkeiten jetzt in der IVW-Geschäftsstelle statt.