Aufnahmeverfahren für digitale Werbeträger (Websites für stationäre oder mobile Nutzung und App-Angebote sowie Connected TV)
So werden Sie Mitglied
Für die Mitgliedschaft in der IVW-Gruppe der Digitalen Medien, mit der Sie Ihr digitales Angebot (Online-Angebote inklusive Mobile Enabled Websites, App-Angebote und Connected TV) dem IVW-Audit unterstellen, benötigen wir Ihren Aufnahmeantrag. Dieser bildet die Vertragsgrundlage zwischen Ihnen als Anbieter und der IVW. Grundlegende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft und die Teilnahme am Audit ist, dass Ihr digitales Angebot die Eigenschaft eines Werbeträgers aufweist. Die Werbeträgereigenschaft wird mit einer Preisliste (Mediadaten) nachgewiesen, aus der hervorgeht, zu welchen Konditionen das digitale Angebot für Dritte mit Werbung belegbar ist. Sollten die Mediadaten Ihres digitalen Angebots nicht im Internet abrufbar sein, fügen Sie bitte dem Aufnahmeantrag eine Preisliste bei. Aufnahmeanträge, die nicht vom Betreiber eines digitalen Angebots selbst, sondern von dritten Personen gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die IVW stellt Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung Ihre digitalen Angebote online unter Datenverwaltung Mitglieder anzumelden.
Allgemeine Informationen zum IVW-Audit digitaler Werbeträger
Die für die IVW-Kontrolle erforderliche Messung der Online-, MEW- und App-Nutzung erfolgt durch INFOnline Measurement und Messlibraries. Für die Messung ist zwingend eine gesonderte Beauftragung der INFOnline GmbH erforderlich, die Ihnen gerne alle notwendigen Unterlagen und technische Informationen zur Verfügung stellt.
Anmeldung zum IVW-Audit
Die Erstellung des Aufnahmeantrags für eine Mitgliedschaft in der IVW-Gruppe Digitale Medien erfolgt online auf der IVW-Website. Unter dem Menüpunkt => Datenverwaltung Mitglieder => "Datenverwaltung Mitglieder" nehmen Sie Ihre Anmeldung direkt in der Datenbank der IVW vor.
Die entsprechend gültigen IVW-Beitragsordnungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten durch die Messung der Nutzungsdaten bei der INFOnline GmbH entstehen.
Bitte beachten Sie, dass eine möglichst frühe Anmeldung Ihrer digitalen Angebote zur IVW-Aufnahmeprüfung wichtig ist. Meldet sich ein Angebot nicht in ausreichendem zeitlichem Abstand vor Beginn des gewünschten Messmonats zur Aufnahmeprüfung an, besteht das Risiko, dass die Prüfung nicht rechtzeitig zur nächsten Monatsveröffentlichung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Die Angebote werden bei der IVW in der Reihenfolge des Antragseingangs in die Aufnahmeprüfung genommen.
Am Ende Ihrer Dateneingabe wird ein Anmeldeformular generiert, das die von Ihnen eingefügten Angaben enthält. Bitte drucken Sie das Formular aus und schicken diesen Ausdruck (mit Ihrer Unterschrift versehen) an die IVW: Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin, per Fax an +49 (0)30-590099-744 oder per Mail an servicecenter@ivw-online.de. Wenn Sie keine URL für den Abruf der Preisliste angeben können, vergessen Sie bitte nicht, eine gedruckte Preisliste dem Aufnahmeantrag beizulegen, zu faxen oder diese per Mail (als doc-Datei oder im PDF-Format) an die IVW zu senden.
Wichtiger Hinweis: Ein Aufnahmeantrag wird erst bearbeitet, wenn er der IVW mit Ihrer Unterschrift vorliegt. Auch der Zugang zu Ihren Anmeldedaten mit dem von Ihnen selbst vergebenen Mitglieds-Login ist erst nach Freischaltung der IVW möglich.
Bearbeitung des Aufnahmeantrags
Nach Eingang des Aufnahmeantrags bei der IVW werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Wenn Ihr digitales Angebot nach den aktuellen IVW-Richtlinien vertaggt bzw. die Messlibraries eingebaut und die Codes zugeordnet sind, beginnt die Technische Aufnahmeprüfung.
Dem IVW-Audit liegen die Richtlinien für Online-Angebote, die Anlage 1 "Definitionen und technische Erläuterungen (Anlage 1 - Kat 2.0)" sowie die Anlage 2 "Kategoriensystem 2.0 für Digital-Angebote in der IVW (Anlage 2 - Kat 2.0)" zu Grunde
Sobald die Prüfung von der IVW erfolgreich durchgeführt wurde, werden Sie über die Aufnahme in die IVW informiert. Im darauf folgenden Monat werden die Nutzungsdaten Ihres Angebots auf der IVW-Website veröffentlicht, sofern seine Gesamtnutzung zu mindestens 90 % der PageImpressions (bezogen auf den gesamten Monat) dem Kategoriensystem der IVW-Ausweisung zugeordnet war.
Erst nach der förmlichen Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle der IVW sind Sie berechtigt, das IVW-Zeichen für das aufgenommene digitale Angebot zu verwenden (siehe Satzung für das IVW-Zeichen). Die Werbung mit IVW-Hinweisen und dem IVW-Zeichen ist nur für die dem IVW-Online-Audit unterstellten Werbeträger zulässig.
Pflichten der Mitglieder zur monatlichen IVW-Ausweisung der digitalen Nutzungsdaten
Die Mitglieder des IVW-Online-Audits von digitalen Medien müssen über die "Datenverwaltung Mitglieder" folgenden turnusgemäßen Pflichten nachkommen:
Vorausweisung digitales Angebot
WICHTIG! Nutzen Sie den Vorausweisungs-Zeitraum, um Ihre Nutzungsdaten letztmalig vor Veröffentlichung zu prüfen. Sie haben jetzt noch einmal die Gelegenheit, die Nutzungsdaten vor Veröffentlichung einzusehen und uns ggf. bei Unstimmigkeiten zu benachrichtigen.
Durch eine E-Mail werden Sie bis zu zwei Tagen vor der Ausweisung darauf hingewiesen, die stationären und mobilen Nutzungsdaten des auszuweisenden Monats vor ihrer Veröffentlichung zu prüfen. Adressat ist der Ansprechpartner, der in der "Datenverwaltung Mitglieder" unter "Angebot Ansprechpartner" angegeben ist. Mit dem Zugang der Benachrichtigung bis einen Tag vor der Veröffentlichung der Nutzungsdaten haben Sie Gelegenheit, sich mit der IVW-Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Ausweisung digitales Angebot
Die Veröffentlichung der Nutzungsdaten erfolgt automatisiert am sechsten Werktag des Folgemonats. Laut IVW-Satzung sind die IVW-Mitglieder zur Meldung verpflichtet. In Ausnahmefällen können Sie aber entscheiden, Ihre Daten nicht zur Veröffentlichung freizugeben. Das ist drei Monate hintereinander möglich und bedarf eines formlosen, schriftlich begründeten Antrags des Anbieters an die IVW. Die IVW veröffentlicht dann in ihrer Ausweisung der Nutzungsdaten einen entsprechenden erklärenden Hinweis.
Nähere Informationen zur Mitglieder-Datenverwaltung