Zertifizierte Auflagen klassischer und stand-alone ePaper
Seit 2003 erhebt, prüft und veröffentlicht die IVW die Auflagen von ePaper-Ausgaben, die als identische digitale Versionen von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln verbreitet werden.
Für die Meldung und Ausweisung dieser inzwischen klassischen ePaper gelten die Bestimmungen der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" und die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben".
Seit dem 2. Quartal 2012 werden die Auflagenanteile klassischer ePaper in Summe mit den Auflagen der Druckauflage von den gemeldet und veröffentlich und in den einzelnen Auflagenkategorien als "davon ePaper" ausgewiesen.
Seit 2. Quartal 2024 können auch für stand-alone-ePaper die Auflagen von der IVW zerifiziert werden.
Für die Meldung und Ausweisung der stand-alone-ePaper gelten die Bestimmungen der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" und die Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - stand-alone-ePaper.
Die Auflagen der stand-alone-ePaper werden ausschließlich im Rahmen der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) als zuzügliche Auflage ausgewiesen.