Ein ePaper ist – in der Definition der IVW – die digitale Ausgabe eines Pressetitels, die mit ihrem Printpendant nach Inhalt und Layout identisch ist. Bereits seit 2003 können Verlage Verkäufe von ePaper-Exemplaren ihrer Presseerzeugnisse im Rahmen der Auflagenaudits durch die IVW feststellen lassen. Beginnend mit dem 1. Quartal 2021 können die ePaper-Freistücke in die Meldungen an die IVW einbezogen werden, sodass ab diesem Zeitpunkt auch die tatsächlich verbreitete Auflage in den Veröffentlichungen zur Ausweisung kommt.
Als Werbeträger, der zwar auf elektronischem Wege ausgeliefert und an einem Bildschirm ausgegeben wird, vor allem aber die digitale Ausgabe eines Printtitels ist, stellen ePaper besondere Anforderungen an die Richtlinien für die Auflagenkontrolle der IVW:
Zum einen muss sichergestellt sein, dass die Verbreitung der ePaper-Ausgaben von den Verlagen in vergleichbarer Weise wie die der gedruckten Exemplare ausgezählt, bewertet, den Auflagenkategorien zugeordnet und der IVW gemeldet werden kann. Dementsprechend müssen für die IVW die Auflagenmeldungen der Verlage mit ePaper-Anteilen auch auf vergleichbarem Niveau überprüfbar sein.
Zum anderen müssen ePaper zu Pressetiteln klar von anderen kostenpflichtigen Digital-Angeboten zu Printmarken der Verlage abgegrenzt werden, für die das Meldeverfahren Paid Content der IVW offensteht.