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Verwaltungsrat weitet Auflagenkontrolle der ePaper auf Kundenzeitschriften und weiteren Vertriebsweg aus
Auf Vorschlag des IVW-Organisationsausschusses Presse hat der IVW-Verwaltungsrat am 29. November 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Verlage können der Auflagenkontrolle ab sofort elektronische Ausgaben von Kundenzeitschriften unterstellen und ihre ePaper-Verkäufe in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufnehmen. Hierfür hat das Gremiun entsprechende Änderungen an den "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Kundenzeitschriften" vorgenommen.
- Ab dem 4. Quartal 2019 können die Verlage nunmehr auch verkaufte ePaper-Ausgaben der IVW melden, wenn sie mittels einer personalisierten E-Mail dem Bezieher zugänglich gemacht werden. Dazu wurden die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" aktualisiert und neue Durchführungsbestimmungen in den Regel-Leitfaden zur IVW-Auflagenkontrolle übernommen.
Korrekturen 2019, KW 49 und 50
Nachfolgend finden Sie die detailierte Übersicht der in der 49. und 50. Kalenderwoche 2019 korrigierten Print-Titel.
Quartalsauflagen
crescendo themenspecial | K-PROFI | Madame
Korrekturen 2019, KW 48
Nachfolgend finden Sie die detaillierte Übersicht der in der 48. Kalenderwoche 2019 korrigierten Print-Titel:
Quartalsauflagen
BANKINGNEWS | Joy | trans aktuell | Women's Health (klassisches und Pocketformat) | Women's Health (klassisches und Pocketformat) davon ePaper
Korrekturen 2019, KW 47
Nachfolgend finden Sie die detaillierte Übersicht der in der 47. Kalenderwoche 2019 korrigierten Print-Titel:
Quartalsauflagen
Meins | StiftungsWelt | Ärzte Zeitung
Eintritte Quartalsauflagen
Folgender Titel ist ab sofort der IVW-Auflagenkontrolle angeschlossen:
DGNeurologie
Für diesen Titel werden erstmals Auflagenzahlen für die Auflagenliste 4/2019 gemeldet.