Die Erhebung der Quartalsauflagen für das 1. Quartal 2020 ist wegen der aktuellen Lage vorzeitig gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet.
Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2020 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen bis Mittwoch, 15. April 2020, bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 22. April 2020.
Ab sofort gültig:
Neue Regelungen zu Belegexemplaren und Anzeigenpreislisten
Als Mitgliedsverlag schicken Sie uns bisher im Rahmen der Erhebung der Quartalsauflagen Belegexemplare und die Mediadaten Ihrer Titel zu.
Bitte stellen Sie diesen regelmäßigen Versand ein!
- Belegexemplare werden wir künftig gegebenenfalls gesondert bei Ihnen anfordern
- Anzeigenpreislisten schicken Sie uns bitte unaufgefordert zu, sobald sich an den Belegstrukturen Ihrer Titel und Ausgaben etwas ändert.
Bitte beachten Sie auch:
Erläuterungen zum Aufbau und zur Plausibilität einer Auflagenmeldung
Anleitung für die Abgabe Ihrer Auflagenmeldungen im Online-Quartalsmeldesystem
Termine der Auflagenkontrolle