Eintritte: In dem Monat August wurden folgende Digital-Angebote angemeldet:
Die Deutsche Wirtschaft | LAND & FORST
Im Monat August 2020 sind folgende Digital‐Angebote von Maßnahmen bzw. Sanktionen** betroffen:
Online-Angebote
Berliner Rundfunk.de | Berliner-Silvester | Citydome Rosenheim | KISS FM | Linguee | Mühlacker Tagblatt | PR-Journal | rs2.de | stylight.de | WeihnachtenInBerlin
App-Angebote
1&1 | Galileo | Galileo | Motorsport-Total.com | Motorsport-Total.com
Mobile Enabled Websites
Mühlacker Tagblatt Mobil | WiB Mobil
Neuer IVW-Blog "PI – Visit – News"
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Titel
Ausgabe für Ausgabe: Geprüfte Zahlen für ePaper-Verkäufe von Zeitschriften
Beschreibung
Frau mit Epaper
Titel
Zeitschriften Epaper
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Beschreibung
Frau mit Epaper
Titel
Mehr Zeitschriftenverlage melden der IVW heftbezogenen Absatz der ePaper-Ausgaben ihrer Titel
Gleich acht weitere elektronische Ausgaben von Publikumszeitschriften sind seit Jahresmitte beiden Verfahren der IVW-Auflagenkontrolle unterstellt. Zu diesen Titeln erhebt die IVW – neben Auflagenzahlen im Quartalsdurchschnitt – zusätzlich die Auflagen für jede einzelne Heftausgabe.
Das Gros dieser Zeitschriften meldet der IVW bereits seit langem Heftauflagen: Bild der Frau, Die Aktuelle, Lisa, Für Sie und Petra sind seit dem Start der IVW-Erhebung und Ausweisung heftbezogenen Auflagen mit dabei. Die Titel Vital und Jolie wurden 1998 bzw. 2004 der ergänzenden Auflagenkontrolle unterstellt. Für die SuperIllu – die in der deutschen Zeitschriftenlandschaft eine Sonderstellung einnimmt – werden im 30. Jahr ihres Bestehens von der IVW ab der Ausgabe August 33/2020 zusätzlich Heftauflagen und erstmals auch die ePaper-Verkäufe der Zeitschrift veröffentlicht.
OA Presse bestätigt: Auflagenerhebung für 3. Quartal 2020 in gewohntem Umfang
Den vielen Lockerungen im öffentlichen Leben zum Trotz belastet die Corona-Pandemie weiterhin das wirtschaftliche Geschehen in Produktion, Dienstleistung und Handel. Auch Verlage von Zeitungen und Zeitschriften und ihre Partner im Pressevertrieb müssen aktuell noch Beeinträchtigungen hinnehmen. Hiervon sind vor allem der Vertrieb von Bordexemplaren und Lesezirkelmappen, der Wechselversand von Fachzeitschriften sowie das Auslegen von Freiexemplaren auf Messen und anderen Großveranstaltungen betroffen.
An der zurückliegenden Auflagenerhebung für das 2. Quartal 2020 – das ganz im Zeichen der zuvor in den letzten März-Wochen eingeführten Corona-Beschränkungen stand – hat sich die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedsverlage beteiligt und ihre Meldepflicht gegenüber der IVW durch Abgabe ihrer aktuellen Quartalsauflagen erfüllt.
Der IVW-Organisationsausschuss Presse hat deshalb am 11. August beschlossen, die Auflagenerhebung auch für das 3. Quartal 2020 ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Damit müssen die Mitgliedsverlage wie gewohnt über den gesamten Erhebungszeitraum alle im Quartal erschienenen Ausgaben zur Ermittlung des Quartalsdurchschnitts heranziehen. Verlage können nur noch in Ausnahmefällen von der gesamten Meldung absehen. Hierfür muss der Verlag der IVW schriftlich seine Gründe darlegen.