In seiner Sitzung am 4. März 2021 hat der IVW-Organisationsausschuss Presse folgende Neuerung in Kraft gesetzt:
Seit Mitte 2017 können Verkäufe von ePaper-Ausgaben an Hotels, Kreuzfahrt-Reedereien und Reisebus-Unternehmen zur kostenlosen Bereitstellung für deren Gäste und Kunden der verkauften Auflage zugerechnet werden. Seinerzeit war beschlossen worden, die Regelung ausschließlich für diese drei Branchen gelten zu lassen.
Inzwischen wurden für den ePaper-Vertrieb weitere, vergleichbare Absatzkanäle erschlossen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, wurde die Beschränkung auf Beförderungsunternehmen und die Hotellerie aufgehoben. Bereits zur Erhebung der Auflagen für das 1. Quartal 2021 sind jetzt auch die ePaper-Verkäufe meldefähig, die an alle weiteren relevanten Unternehmen und Einrichtungen abgesetzt und deren Gästen und Kunden zur kostenlosen Nutzung angeboten werden.
Die Details sind sowohl in der Synopse zum Regel-Leitfaden als auch im "Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle" selbst unter Punkt 5.2.2 abrufbar.