Die Auflagenmeldungen für das 4. Quartal 2015 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Donnerstag, 14. Januar 2016 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Mittwoch, 20. Januar 2016. Die Meldeformulare wurden in der 50. KW 2015 verschickt.