Die Auflagenmeldungen für das 4.Quartal 2014 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Mittwoch, 14. Januar 2015 bei der IVW vorliegen. Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Dienstag, 20. Januar 2015. Die Meldeformulare wurden in der 50. KW 2014 verschickt.