Nachrichten25.03.2021Print
Meldeschlusstermin: Auflagenerhebung für das 1. Quartal 2021
Die Erhebung der Quartalsauflagen für das Quartal 1/2021 ist gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet. Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2021 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Print-Medien müssen bis Mittwoch 14. April 2021, bei der IVW vorliegen.
IVW streicht Corona-Sonderregel - Mit der Erhebung der Auflagen für das 1. Quartal 2021 sind wieder alle Mitgliedsverlage verpflichtet, die durchschnittlichen Quartsauflagen ihrer Presseerzeugnisse an die IVW zu melden.
- Verlage, die aufgrund unterschiedlichster Auswirkungen auf ihren Geschäftsbetrieb oder ihren Vertrieb für das 1. Quartal 2021 keine Auflagenmeldung abgeben können, müssen die IVW hierüber vorab schriftlich informieren (ausschließlich per E-Mail an support@ivw.de).
Nur in begründeten Ausnahmen kann dann in der Auflagendatenbank und der Auflagenliste anstelle der Auflagenzahlen ein gesonderter Hinweis erscheinen. - In allen anderen Fällen wird bei einer ausbleibenden Meldung der Quartalsauflagen der Hinweis "Auflagenmeldung nicht eingetroffen" veröffentlicht.
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Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt voraussichtlich am 21. April 2021.
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