Auf Vorschlag des IVW-Organisationsausschusses Presse hat der IVW-Verwaltungsrat am 29. November 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren die folgenden Beschlüsse gefasst:
- Verlage können der Auflagenkontrolle ab sofort elektronische Ausgaben von Kundenzeitschriften unterstellen und ihre ePaper-Verkäufe in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufnehmen. Hierfür hat das Gremiun entsprechende Änderungen an den "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Kundenzeitschriften" vorgenommen.
- Ab dem 4. Quartal 2019 können die Verlage nunmehr auch verkaufte ePaper-Ausgaben der IVW melden, wenn sie mittels einer personalisierten E-Mail dem Bezieher zugänglich gemacht werden. Dazu wurden die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" aktualisiert und neue Durchführungsbestimmungen in den Regel-Leitfaden zur IVW-Auflagenkontrolle übernommen.
ePaper-Ausgaben von Kundenzeitschriften
Nach Tages- und Wochenzeitungen, Publikumszeitschriften, Supplements und Fachzeitschriften haben die IVW zuletzt auch erste Anträge für eine Aufnahme von ePapern aus der Gattung der Kundenzeitschriften erreicht. Der Gremienbeschluss ermöglicht den Verlagen, jetzt auch auch elektronische Ausgaben von Kundenzeitschriften der Auflagenkontrolle durch die IVW zu unterstellen.
Besonderes Kennzeichen dieser Mediengattung ist ja ihr Vertriebsweg, der von der IVW in der Auflagenkategorie "Verkäufe zur Weitergabe" abgebildet ist: Die Exemplare der Kundenzeitschriften werden in den jeweiligen Stückzahlen vor allem an Unternehmen im Einzelhandel (z.B. Bäckereien, Supermarktketten, Apotheken) oder größere Körperschaften wie die gesetzlichen Krankenkassen verkauft, die sie dann an ihre Kunden unentgeltlich weitergeben.
Dieser Besonderheit mussten die neuen Bestimmungen für die Zählung und Meldung der ePaper-Ausgaben von Kundenzeitschriften Rechnung tragen:
So kann der Zugang der zur Zählung kommenden ePaper-Ausgaben in der für Kundenzeitschriften maßgeblichen Rubrik "Verkäufe zur Weitergabe" ausschließlich über den Log-in-Bereich des Website-Portals eines Dritten erfolgen, zu dem nur ein exklusiver Nutzerkreis über eine Registrierung ein Zugangrecht erhält.
Dies entspricht vom Sinngehalt den bisherigen Richtlinien für die gedruckten Kundenzeitschriften, wonach der Käufer eine bestimmte Anzahl von Exemplaren vom Verlag erwirbt und sie für seine Kunden kostenfrei bereithält oder an sie am Point of Sale weitergibt.
Weitere Details zur regelkonformen Erfassung und Meldung der ePaper-Verkäufe von Kundenzeitschriften zur Weitergabe können den geänderten "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Kundenzeitschriften" entnommen werden; zudem wurden die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" mit Blick auf die Besonderheiten der Kundenpresse angeglichen.
E-Mail-Verbreitung verkaufter ePaper meldefähig
Bislang erfolgte die Bereitstellung der von der IVW erfassten ePaper-Ausgaben nahezu ausschließlich über ein Log-in-Verfahren mit Benutzernamen und Kennwort auf einer Website.
Weitere Formen der Verbreitung fanden deshalb in den Regularien der IVW keine Erwähnung. Erst in der letzten Zeit erreichten die IVW - vor allem von Fachverlagen - Anfragen zu einer regelkonformen Zählung, Meldung und Ausweisung der ePaper-Ausgaben von Presseerzeugnissen, die dem Bezieher per E-Mail zugestellt werden.
Mit dem Gremienbeschluss wurde die Bereitstellung von ePapern über E-Mail als Verbreitungsweg in den Regularien verankert. Die Details zu den Vorgaben, die Verlage vor ihrer Auflagenmeldung entsprechend verbreiteter ePaper-Verkäufe erfüllen müssen, sind im Kapitel 5.5.1 des aktuellen Regel-Leitfadens IVW-Auflagenkontrolle enthalten.