Die Auflagenmeldungen für das 3. Quartal 2015 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Mittwoch, 14. Oktober 2015 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Dienstag, 20. Oktober 2015. Die Meldeformulare wurden in der 37. KW 2015 verschickt.