In seiner Sitzung am 15. Mai 2024 hat der IVW-Verwaltungsrat folgende Neuerungen/Änderungen in Kraft gesetzt.
- Anpassung der jährlichen Mitgliedsbeiträge für Angebotszusammenschlüsse
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Anbieter von Angebotszusammenschlüssen eine neue Beitragsordnung.
In den letzten Monaten haben wiederum mehrere Anbieter ehemals eigenständiger Einzelangebote und Angebotszusammenschlüsse zu größeren Zusammenschlüssen fusioniert, was zu einer Kostenunterdeckung führt.
Damit bei Zusammenschlüssen der Prüfungsaufwand sach- und ressourcengerecht durch die Beiträge gedeckt werden kann, wird folgende Beitragsanpassung ab 01.01.2025 für Angebotszusammenschlüsse eingeführt.
NEU ab 01.01.2025:
„1.2 Angebotszusammenschlüsse entrichten für das namensgebende Angebot (Stammangebot) den Jahresbeitrag gemäß 1.1 Beitragsstaffel der Beitragsordnung für Anbieter von Digital-Angeboten. Für weitere zwei Domains wird kein zusätzlicher Beitrag berechnet. Für die weiteren Domains gilt folgende Staffelung:
• von 4 bis 20 Domains wird jede Domain zusätzlich mit 314,-- € berechnet
• ab der 21. Domain werden pauschal 2.500,-- € zusätzlich berechnet, unabhängig von der Anzahl weiterer Domains.
Link zur neuen Beitragsordnung im Webangebot
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