3. Jahrgang
Ausgabe Nr. 9 vom 05. September 2006
IVW startet Angebot zur elektronischen Meldung der Quartalsauflagen
Beginnend mit der Erhebung für das 3. Quartal 2006 können die Mitgliedsverlage der IVW ihre Auflagenmeldungen wahlweise nunmehr auch in einem gesicherten elektronischen Verfahren übermitteln. Hierfür hat die Prüfgemeinschaft digitale Meldeformulare im PDF-Format entwickelt, die den Verlagen jeweils zu Beginn der Erhebung der Quartalsauflagen als Anhang an eine E-Mail zugestellt werden. Im Verlag werden die elektronischen Meldeformulare mit Hilfe des kostenlosen Programms Adobe Reader ausgefüllt und digital unterschrieben. Der Verlag schickt schließlich die elektronischen Auflagenmeldungen per E-Mail an die IVW. Dort können die gemeldeten Auflagendaten direkt in die Datenbank der Prüfgemeinschaft eingelesen werden.
Schrittweise Einführung
Nach erfolgreichen Tests im Rahmen der Erhebung zum 2. Quartal 2006 folgt nun die Einführung des Systems zur elektronischen Meldung der Quartalsauflagen in zwei Schritten:
In einem ersten Schritt werden die manuellen Grundfunktionen des Systems - der gesicherte Empfang der digitalen Meldeformulare, die Dateneingabe und das digitale Unterschreiben der Meldungen im Verlag sowie der geschützte Versand der elektronischen Meldung der Quartalsauflagen an die IVW - allen Mitgliedsverlagen der Prüfgemeinschaft angeboten. Die überwiegende Mehrzahl der IVW-Mitgliedsverlage nimmt mit einer überschaubaren Anzahl von Titeln und Anzeigenbelegungseinheiten an der Auflagenkontrolle teil. Für diese Verlage stehen damit schon alle Funktionen des elektronischen Meldesystems bereit, mit denen sie künftig den Aufwand für die Abgabe ihrer Quartalsmeldungen deutlich reduzieren können.
Voraussichtlich zur Erhebung der Auflagen des 4. Quartals 2006 wird im zweiten Schritt den Verlagen eine Systemerweiterung angeboten, mit der sich der Aufwand für die Verarbeitung der digitalen Formulare für eine größere Anzahl abzugebender Auflagenmeldungen weiter rationalisieren lässt.
Anstatt die elektronischen Meldeformulare einzeln manuell zu öffnen, auszufüllen und digital zu unterschreiben, können diese Arbeiten - wahlweise im abgestuften oder vollständigen Umfang - mit der Systemerweiterung automatisiert werden. Hierfür entwickelt die IVW zurzeit ein Programm, das in ein PDF-Dokument integriert wird und deshalb ohne vorherige Installationsarbeiten plattformunabhängig auf allen Computersystemen eingesetzt werden kann.
Der Verlag braucht lediglich noch - auf der Grundlage einer entsprechenden Datensatzbeschreibung der IVW - aus seinen EDV-Anwendungen eine Datei im TXT-Format mit den Quartalsauflagen zu erzeugen. Mit der Systemerweiterung werden dann schließlich über den Import der TXT-Datei die Auflagenzahlen der einzelnen Titel automatisch in die jeweiligen digitalen Meldeformulare geschrieben.
Das erweiterte System zur elektronischen Meldung der Quartalsauflagen stellt damit auch für jene Verlage eine Alternative zur "Meldung auf Papier" dar, die mit eigenen EDV-Lösungen zur rationellen Erstellung der Auflagenmeldungen arbeiten.
Eine weitergehende Beschreibung des Systems zur elektronischen Meldung der Quartalsauflagen steht auf den Webseiten der IVW bereit. Diese Darstellung verdeutlicht auch die weiteren Vorteile des Meldesystems für die Verlage, die über die gängigen Rationalisierungseffekte beim Wechsel von Papier zum digitalen Datenträger sowie vom postalischen zum elektronischen Versand hinausgehen.
Teilnahme auf freiwilliger Basis
Das neue System zur elektronischen Meldung der Quartalsauflagen ist ein Angebot der IVW zur Vereinfachung und Reduzierung des Aufwands in den Mitgliedsverlagen. Die Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren der Quartalsauflagen ist freiwillig; die Mitgliedsverlage können der IVW ihre Auflagenmeldungen weiterhin mit den herkömmlichen Formularen auf dem Postweg übermitteln. Für den Wechsel zur elektronischen Meldung der Quartalsauflagen ist eine Anmeldung des Verlages erforderlich, mit der das neue Meldeverfahren als verbindlich anerkannt wird. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich - Verlage, die bereits für die bevorstehende Erhebung zum 3. Quartal 2006 der IVW ihre Auflagen elektronisch melden wollen, müssen jedoch ihre Anmeldung der IVW-Geschäftsstelle bis spätestens zum 30. September 2006 übermitteln.
Online-Nutzungsdaten für August 2006
Die Zahlen zur Online-Nutzung für August 2006 können am Freitag, 8. September ab 15.00 Uhr abgerufen werden.