Die Erhebung der Quartalsauflagen für das 1. Jahresviertel 2017 ist gestartet: Die Meldeformulare wurden verschickt, die Meldedateien für das internetbasierte Meldeverfahren bereitgestellt.
Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2017 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Dienstag, 18. April 2017 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Montag, 24. April 2017.