Die Auflagenmeldungen für das 4. Quartal 2016 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Montag, 16. Januar 2017 bei der IVW vorliegen.
Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt am Freitag, 20. Januar 2017. Die Meldeformulare wurden zwischenzeitlich verschickt.