Ab sofort können Verlage in ihren Auflagenmeldungen an die IVW auch die Anzahl der Exemplare aufnehmen, zu denen sie für die elektronischen Ausgaben ihrer Presseerzeugnisse bezahlte Zugriffsrechte an Verkehrsunternehmen und deren Dienstleister verkauft haben, die dann Passagieren gratis bereitgestellt werden.Für die Erhebung, Meldung und Prüfung hat der Verwaltungsrat am vergangenen Freitag die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle- ePaper-Ausgaben" entsprechend erweitert. Flankierend hierzu wurden detaillierte Erläuterungen zu den Voraussetzungen für eine richtlinienkonforme Zählung der als Bordexemplare verbreiteten ePaper formuliert und in den "Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle" aufgenommen.
Zu den Regeln für die Auflagenkontrolle von digitalen Bordexemplaren
Zu den detaillierten Erläuterungen der Voraussetzungen für eine Meldung von ePaper-Bordexemplaren zur IVW-Auflagenkontrolle
Nachrichten11.10.2016Print