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Neue IVW-Richtlinien für paid-content-Angebote
Die Verkäufe von Nutzungsrechten zu paid-content-Angeboten haben sich – neben den ePaper-Ausgaben von Pressetiteln – inzwischen zu einer weiteren Vertriebssäule für Medienmarken etabliert. Bereits seit 2014 können Medienhäuser auch für diese Bezahlangebote die Werbeträgerleistung durch die IVW feststellen lassen, um sie gegenüber ihren Marktpartnern transparent und vergleichbar zu machen.
Den Wünschen des Markets folgend wurden nach Einführung des Meldeverfahrens vor sechs Jahren die Richtlinien neu gefasst und sind im März 2020 in Kraft getreten.
Eintritte: In dem Monat April wurden folgende Paid Content-Angebote angemeldet:
SZ Plus (Süddt. Ztg.)
Ein- / Austritte, November 2018
Im November gab es folgende EIn- und Austritte beim Meldeverfahren Paid Content:
Eintritte: In dem Monat März wurden folgende Paid Content-Angebote angemeldet:
WELTplus (Kombinationsangebot)
Austritte: In dem Monat September wurden folgende Paid Content-Angebote abgemeldet:
KRAFTHAND mobil (iOS) | KRAFTHAND print&mobil (Kombinationsangebot)