Neues Prüfangebot der IVW für das Sponsoring von Events
Ab 1. Juli 2007 können Veranstalter und Vermarkter die unmittelbare Werbeträgerleistung von Sport-, Kultur-, Kunst- und sonstigen Events am Veranstaltungsort der unabhängigen Kontrolle durch die IVW unterstellen. Damit gibt es nunmehr auch für das Sponsoring von Veranstaltungen eine neutrale Leistungskontrolle unter der gemeinsamen Aufsicht der in der Prüfgemeinschaft organisierten Marktteilnehmer. Die Einrichtung des neuen Prüfangebots, mit dem die IVW das Spektrum der von ihren Kontrollverfahren erfassten Werbeträger abermals erweitert, wurde von der Jahresversammlung des IVW-Verwaltungsrats am 22. Mai in Berlin beschlossen.
Die Mitglieder dieses obersten Gremiums der IVW verabschiedeten hierzu einstimmig die "Richtlinien für die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen", die als Regelwerk dem neuen Tätigkeitsbereich der Prüfgemeinschaft zu Grunde liegen. Zur Interessenvertretung der Eventvermarkter und Veranstalter wurde dem Fachverband für Sponsoring und Sonderwerbeformen e.V. (FASPO) ein stimmberechtigter Sitz im IVW-Verwaltungsrat eingeräumt.
Kontrolle der örtlichen Werbeträgerleistung von Veranstaltungen
Die neu eingerichtete IVW-Kontrolle von Veranstaltungen basiert auf der Meldung der Anzahl und Zusammensetzung ausgegebener Eintrittskarten. Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Prüfverfahren ist deshalb, dass es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt, zu der Tickets ausgegeben werden und eine Einlasskontrolle stattfindet. Besteht zudem am Veranstaltungsort generell die Möglichkeit zur zahlenmäßigen Erfassung der eingelassenen Besucher, muss der Veranstalter auch die Besucherzahl vollständig erheben und der IVW melden. Die IVW veröffentlicht auf ihren Webseiten spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung die ihr gemeldeten Ticket- und Besucherzahlen und gliedert dabei die Gesamtzahl der ausgegebenen Eintrittskarten nach den jeweiligen Kategorien (z.B. Einzel-, Gruppen- oder Dauerkarten) auf. Die Veranstalter und Vermarkter müssen die der IVW gemeldeten Daten in turnusgemäßen Prüfungen nachweisen und auch buchhalterisch belegen können. Werden hierbei Abweichungen von den gemeldeten Zahlen festgestellt, veröffentlicht die IVW entsprechende Korrekturen. Die "Richtlinien für die IVW-Kontrolle von Veranstaltungen" und die Beitragsordnung für das neue Prüfangebot der IVW werden in Kürze auf den Webseiten der IVW veröffentlicht.
Informationsveranstaltung im August
In Zusammenarbeit mit dem Fachverband für Sponsoring und Sonderwerbeformen e.V. (FASPO) führt die IVW am 29. August 2007 in Berlin eine Informationsveranstaltung zu ihrem neuen Kontrollverfahren für die Werbeträgerleistung von Veranstaltungen durch. Informationen zum Programmablauf und für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung werden noch bekanntgegeben.