19. Jahrgang - Ausgabe Nr. 2 vom 28. Februar 2022
In der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle
IVW weitet Auflagenkontrolle auf „extended ePaper“ aus
Im schriftlichen Umlaufverfahren hat der IVW-Verwaltungsrat Ende Dezember 2021 die Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle – extended ePaper verabschiedet. Das Regelwerk trat zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Nach Abschluss der organisatorischen und administrativen Vorbereitungen können jetzt die Mitgliedsverlage auch die ePaper-Ausgaben zu ihren Zeitungen und Zeitschriften zur Auflagenzertifizierung bei der IVW anmelden, die das Kriterium der weitestgehenden Identität zur gedruckten Ausgabe nicht erfüllen.
Erstmalig wird die IVW Auflagenmeldungen zu extended ePaper für das 1. Quartal 2022 veröffentlichen.
Damit wird das Spektrum der Angebotsformen digitaler Ausgaben zu Presseerzeugnissen erweitert, für die dem Markt von der IVW auditierte Auflagenzahlen zur Verfügung gestellt werden. Das neue Regelwerk wurde in der Geschäftsstelle der IVW entwickelt und in ausgiebigen Beratungen des IVW-Organisationsauschusses Presse zur Marktreife gebracht.
Mehr Gestaltungsspielraum für Verlagsangebote
Verlage können künftig auch ePaper-Angebote dem Verfahren der IVW-Auflagenkontrolle unterstellen, die – anders als das klassische ePaper - gegenüber der Print-Ausgabe in Form und Inhalt nicht weitestgehend deckungsgleich sind. Das heißt, extended ePaper können umfangreiche technische und inhaltliche Anreicherungen aufweisen:
- neben Aktualisierungen redaktioneller Inhalte auch neue Themen oder Umfangserweiterungen,
- Audiofiles, Animationen, Bewegtbilder, App-Schaltflächen etc. zu redaktionellen Textinhalten,
- Modifikationen werblicher Inhalte jeglicher Art, z. B. interaktive Werbeformen.
Damit unterliegen extended ePaper mit Blick auf Inhalte, Formate und Funktionalitäten keinerlei Beschränkungen. Sie müssen jedoch hinsichtlich ihres Erscheinungsbildes (Wortmarke, Logo) und redaktionellen Konzepts (d.h. ihrer thematischen Ausrichtung und Themenbreite) einer von der IVW-Auflagenkontrolle bereits erfassten Zeitung oder Zeitschrift derselben Medienmarke klar zugeordnet werden können.
Ausweisung der extended-ePaper-Auflagen
Die zertifizierten Auflagenzahlen der extended ePaper werden bis auf Weiteres über eine neue Seite auf der ivw.de in PDF-Dateien veröffentlicht. Darin werden sie durch einen entsprechenden Hinweis der zertifizierten Quartalsauflage der Zeitung oder Zeitschrift einer Printmarke als "zuzügliche" Auflage (Auflagenbestätigung) zugeordnet. Dargestellt wird die verbreitete Auflage aufgegliedert nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplaren, Sonstigem Verkauf und Freistücken.
Zu einem späteren Zeitpunkt im laufenden Jahr werden die extended-ePaper-Auflagen gemeinsam mit den Quartalsauflagen von Zeitungen und Zeitschriften (inklusive der Auflagenanteile klassischer ePaper) und der Anzahl verkaufter Nutzungsrechte von Paid-Content-Angeboten der Print-Marken in der neuen Ausweisung einer IVW-Gesamtzahl bereitgestellt.
Die Anmeldefrist zur Teilnahme von extended ePaper für die Auflagenmeldung zum 1. Quartal 2022 endet am 15. März.
Weitergehende Informationen für eine IVW-Zertifizierung der Auflagen von extended ePaper
Korrekturen der Auflagenmeldungen
Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 3. bis 7. Kalenderwoche 2022 weitere Korrekturen erfasst.
Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:
Unsere aktuelle Stellenausschreibung

Titel
Mitarbeiter*in (m/w/d) im Team Print-Medien und digitale Ableger
für spannende organisatorische und administrative Aufgaben mit Schwerpunkt digitale Print-Ableger
Termine
fortlaufend, an allen Dienstagen
Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen)
01.03.2022, Dienstag
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung Februar 2022 (Paid Content)
09.03.2022, Mittwoch
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Februar 2022 (Digital)
14.03.2022, Montag
Meldeschluss Monat Februar 2022 (Paid Content)
15.03.2022, Dienstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte Monat Februar 2022 (Paid Content)
28.03.2022, Montag bis 01.04.2022, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 1. Quartal 2022 (Print Quartalsauflagen)
01.04.2022, Freitag
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung März 2022 (Paid Content)
14.04.2022, Donnerstag
Meldeschluss Monat März 2022 (Paid Content)
14.04.2022, Donnerstag
Meldeschluss 1. Quartal 2022 (Print Quartalsauflagen)
19.04.2022, Dienstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte Monat März 2022 (Paid Content)
25.04.2022, Montag
Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 1. Quartal 2022 (Print Quartalsauflagen)
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