18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 10 vom 13. Dezember 2021
In der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
- Start der Erhebung der Quartalsauflagen 4/2021
- Beschlüsse des IVW-Verwaltungsrats
- Neue Mitarbeiter in der IVW-Geschäftsstelle
- Neue Delegierte in IVW-Gremien
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu
Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle
Aktuell auf ivw.de:
Start der Erhebung der Quartalsauflagen 4/2021
Mit der Freischaltung der Meldeplattform ist heute die Erhebung der IVW-Auflagen deutscher Presseerzeugnisse für das Schlussquartal 2021 gestartet.
Bis zum Meldeschluss am Freitag, den 14. Januar 2022 haben die Verlage Zeit, der IVW die Höhe und Zusammensetzung der durchschnittlichen Auflagen ihrer Zeitungen, Zeitschriften und weiteren Periodika (inklusive der als ePaper verbreiteten Exemplare) im ablaufenden Quartal zu übermitteln.
Die Veröffentlichung der neuen Auflagenzahlen findet am Freitag, den 21. Januar 2022 statt.
Jahresübersicht Quartalsauflagen 2022
Korrekturen der Auflagenmeldungen
Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 42. bis 48. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst. Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:
Beschlüsse des IVW-Verwaltungsrats
Neben den Entscheidungen über die Einführung eines neuen Messverfahrens für die IVW-Audits von Internetwerbeträgern (s. Sonderausgabe IVW-Praxis vom 23.11.2021), hat das oberste IVW-Gremium in seiner Online-Sitzung am 4. November weitere Beschlüsse zur Auflagenkontrolle gefasst:
Beitragsordnung für ePaper
Auf Vorschlag des Organisationsausschusses Presse billigte der IVW-Verwaltungsrat einen neuen Berechnungsmodus der Beträge für die Auflagenaudits der ePaper-Ausgaben von Zeitungen, Zeitschriften und Supplements. Mit den verabschiedeten Anpassungen der Beitragsordnung für Anbieter von ePaper-Ausgaben (gültig ab 01.01.2022) sollen steigende ePaper-Auflagen künftig einen größeren Beitrag zur Kostendeckung der IVW-Arbeit leisten.
Die Details hierzu können der Newsletter-Ausgabe IVW-Praxis Nr. 7 vom 27.09.2021 entnommen werden, in der – im Anschluss an ein Mitgliederrundschreiben – über die Hintergründe der Beitragsanpassung berichtet wird.
Extended ePaper: Einbeziehung von ePaper ohne Print-Pendant in die Auflagenaudits
Anfang November waren im Organisationsausschuss Presse die Beratungen zu einer Ausweitung der Auflagenkontrolle auf so genannte extended ePaper weit gediehen. Nach Klärung der letzten offenen Punkte sollte dann die Erhebung, Ausweisung und Prüfung von Leistungskennziffern für diese Werbeträger zügig an den Start gehen.
Um dies zu ermöglichen, hat der Verwaltungsrat in seiner Online-Sitzung beschlossen, kurzfristig im schriftlichen Umlaufverfahren über die notwendigen Regularien zu entscheiden. Inzwischen sind die Beratungen im OA Presse abgeschlossen. Der Umlauf zur finalen schriftlichen Beschlussfassung des IVW-Verwaltungsrats ist am 6. Dezember gestartet. Zur Abstimmung stehen nunmehr die „Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle – extended ePaper“.
Darin wird das extended ePaper als digitale Ausgabe eines IVW-auditierten Pressetitels definiert, das gegenüber einem herkömmlichen ePaper
- umfangreiche technische und inhaltliche Anreicherungen enthält,
- dem Bezieher neben Aktualisierungen redaktioneller Inhalte der Druckausgabe auch neue Themen oder Umfangserweiterungen bietet,
- als Zusatznutzen auch Audiofiles, Animationen, Bewegtbilder, App-Schaltflächen etc. vorhält
- und weitergehende Modifikationen werblicher Inhalte jeglicher Art, z. B. interaktive Werbeformen, ermöglicht.
Die Verbreitung der extended ePaper soll nach den gängigen Auflagenkategorien erhoben und in der IVW-Ausweisung als „zuzügliche“ Version des jeweiligen Titels dargestellt werden. Die schriftliche Abstimmung des Verwaltungsrats läuft bis zum 23. Dezember.
Die Meldung von extended ePaper soll erstmalig im 1. Quartal 2022 möglich sein.
Sanktionen: Ausschluss aus der IVW
In seiner Online-Sitzung hat der IVW-Verwaltungsrat einer entsprechender Beschlussvorlag des IVW-Organisationsausschusses Online-Medien zugestimmt, die PR Company GmbH, Augsburg, mit dem Online-Angebot „homesolute.com" wegen anhaltenden Verstoßes gegen die Beitragspflicht nach § 21 Abs. 2 b) der IVW-Satzung mit sofortiger Wirkung aus der IVW auszuschließen.
Neue Mitarbeiter in der Geschäftsstelle
In der IVW-Geschäftsstelle stehen im kommenden Frühjahr die Neubesetzung der Leitung des Bereichs Print und der Administration der Mitgliedsverlage an. Mit Hans-Günther Rüsch und Erika Holtschmidt werden dann zwei langjährige Mitarbeiter der IVW in den Ruhestand treten.
Für die Nachfolge in der Bereichsleitung Print konnte die IVW ab November dieses Jahres Reinhard Seinsche gewinnen. Anne Götze übernimmt seit Mitte November sukzessive neben der Mitglieder- und Titelverwaltung für die Auflagenkontrolle in der Nachfolge auch die Assistenz der Geschäftsführung.
Schließlich verstärkt Andreas Nordmann seit Anfang Dezember das Team in der IVW-Geschäftsstelle. Er nimmt vertretungsweise die Aufgaben von Seda Ataman (seit Oktober in Elternzeit) im Bereich der heftbezogenen Auflagenkontrolle und ePaper-Audits wahr.
Die Einarbeitung der neuen IVW-Mitarbeiter in die laufenden Projekte und komplexen Aufgaben ist den besonderen Bedingungen durch die Pandemie zum Trotz gut angelaufen.
Titel
In jeweils leitender Position verantwortete er in einer Reihe von Verlagen den Vertrieb von Tageszeitungen und Anzeigenblättern. Vor seinem Eintritt in die IVW war er zuletzt als Geschäftsführer eines privaten Postunternehmens sowie als kaufmännischer Einsatz- und Projektleiter eines Impfzentrums tätig.
Kontakt: Reinhard Seinsche, Tel. 030/59 00 99–735
seinsche@ivw.de
Titel
Danach war sie über längere Zeit als Key-Account-Managerin im Bereich Verlagsbeziehungen für ein Online-Portal tätig. Ihre letzten Stationen vor ihrem Arbeitsbeginn bei der IVW waren ihre Tätigkeiten im Support und Invoicing für Verlage eines Start-Up-Unternehmens und im Vertriebsinnendienst eines Anbieters für Außenwerbung.
Kontakt: Anne Götze,Tel. 030/59 00 99–739
goetze@ivw.de
Titel
Danach arbeitete er über mehrere Jahre im Schiffbau und absolvierte schließlich ein Aufbaustudium zum „Managementassistent/Informatik in der EU“, auf das eine Reihe von Anstellungen und freiberufliche Tätigkeiten als Software-Entwickler und Berater in zahlreichen IT-Projekten der D-A-CH-Region folgten.
Kontakt: Andreas Nordmann, Tel. 030/59 00 99–727
nordmann@ivw.de
Neue Delegierte in IVW-Gremien
Verwaltungsrat
Kerstin Gajewi, Burda Verlag GmbH, München, tritt als Delegierte des VDZ die Nachfolge von Tobias Mai an.
Torben Sieb, Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Hamburg, tritt als Delegierter des VDZ die Nachfolge von Christoph Hauschild an.
Organisationsausschuss Funkmedien
Nicole Hein, ZDF Werbefernsehen GmbH, Mainz, ist als Delegierte des ZDF die Nachfolgerin von Claudia Hess.
zum aktuellen Verzeichnis der Delegierten in IVW-Gremien (pdf)
Termine
fortlaufend, an allen Dienstagen
Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen)
13.12.2021, Montag bis 17.12.2021, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen)
14.12.2021, Dienstag
Meldeschluss für November 2021, Paid Content
15.12.2021, Mittwoch
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für November 2021, Paid Content
03.01.2022, Montag
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung Dezember 2021, Paid Content
10.01.2022, Montag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Dezember 2021, Digital
14.01.2022, Freitag
Meldeschluss 4. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen)
17.01.2022, Montag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für Dezember 2021, Paid Content
21.01.2022, Freitag
Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen)
Newsletter-Archiv
Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.