2. Jahrgang
Ausgabe Nr. 7 vom 27. Juni 2005
Berichtszeitraum: 1. bis 31. Mai 2005
Verwaltungsrat ändert Satzung und Richtlinien der IVW-Auflagenkontrolle
Am 24. Mai fand in Berlin die diesjährige Versammlung des IVW-Verwaltungsrats statt. Das oberste Gremium der Prüfgemeinschaft für den Werbemarkt hat in seiner Sitzung eine Reihe von Änderungen der IVW-Satzung sowie der Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle beschlossen. So verabschiedete der Verwaltungsrat eine Ergänzung zu den Ordnungsvorschriften der IVW-Satzung, die nunmehr die Verhängung eines Bußgeldes bei richtlinienwidrigen Absagen von Prüfungsterminen durch die Medienanbieter ermöglichen. Außerdem wurde die Satzung mit Blick auf das geänderte Berichtswesen der IVW - das inzwischen gänzlich auf digitale Datenträger und das Internet umgestellt ist - aktualisiert und in weiteren Punkten redaktionell überarbeitet.
Die zusätzliche Meldung und Prüfung von Verbreitungszahlen der ePaper-Ausgaben zu Presseerzeugnissen, die der IVW-Auflagenkontrolle unterstehen, ist künftig kostenpflichtig. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung einer entsprechenden Ergänzung der Beitragsordnungen der einzelnen Print-Gattungen zugestimmt. Danach wird die Prüfung von ePaper-Ausgaben mit einem jährlichen Pauschalbetrag verrechnet. Ansonsten bleiben die Mitgliedsbeitragssätze der IVW stabil.
Zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle beschlossen die Delegierten eine Änderung der Ziffer 36 (Gliederung der Auflagenliste). Darin ist die bereits seit jeher praktizierte Vorgehensweise für die äußerst seltenen Fälle der zwischen dem Verlag und der IVW strittigen Zuordnung von Titeln zu den einzelnen Gattungen der Printmedien nunmehr explizit geregelt. Hierfür wurde - durch eine Änderung der IVW-Satzung - auch der Rechtsmittelbehelf der Verlage gegen Entscheidungen der IVW auf Fragen der Eingruppierung ausgeweitet. Die geplante Neuregelung der Richtlinienbestimmungen für die Zuordnung der Exemplare aus Kurz- und Probeabonnements zur Abonnementauflage wurde von den Delegierten mehrheitlich aufgrund neuerlichen Diskussionsbedarfs in den 0rganisationsausschuss Presse zurückverwiesen. Der Ausschuss hat inzwischen anstelle einer Änderung im Regelwerk neue Durchführungsbestimmungen zu Ziffer 16 (Abonnierte Exemplare) der Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle
verabschiedet.
Die vom Verwaltungsrat und dem Organisationsausschuss Presse gefassten Beschlüsse werden in den nächsten Tagen noch in Rundschreiben an die IVW-Mitglieder ausführlich dargestellt und erläutert. An dieser Stelle folgt eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen.
IVW-Satzung
Die Ordnungsvorschriften der IVW-Satzung wurden um eine Regelung im folgenden Wortlaut ergänzt: "Bei einer nicht richtliniengemäßen Absage des festgelegten Prüfungstermins durch das Mitglied kann der zuständige Organisationsausschuss eine Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR verhängen."
Die geänderte und redaktionell überarbeitete IVW-Satzung wird - nach der erfolgten Eintragung beim Amtsgericht - auf den Webseiten der IVW veröffentlicht. Auf die Bereitstellung der neuen Satzung im Internet wird gesondert hingewiesen.
Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle
Durch Neufassung der Ziffer 36 (Gliederung der Auflagenliste) ist die Gattungszuordnung von Zeitschriften nun ausführlich geregelt. Nach wie vor schlägt zunächst der Verlag für seinen Titel die Einordnung in die Gattungs- und Sachgruppensystematik der IVW vor, die dann den Delegierten des Organisationsausschusses Presse zur Entscheidung vorgelegt wird. Stimmt der Organisationsausschuss dem Vorschlag des Verlages nicht zu, kann der Verlag binnen eines Monats beim Verwaltungsrat Widerspruch gegen die Entscheidung des Ausschusses einlegen. Der Organisationsausschuss Presse erarbeitet zurzeit einen Kriterienkatalog, mit dem die Behandlung strittiger Fälle von Eingruppierungen eine verbindliche Grundlage erhält und sich die Entscheidungsfindung des Gremiums für alle Beteiligten transparent und plausibel darstellen lässt.
Neue Durchführungsbestimmungen zu Ziffer 16 der Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle
Die Delegierten im Organisationsausschuss Presse haben in ihrer Sitzung vom 14. Juni 2005 folgende neue Durchführungsbestimmungen zu Ziffer 16 (Abonnierte Exemplare) der Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle beschlossen:
"Entgeltlich angebotene Abonnements von Zeitungen mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten und einem maximalen Nachlass von 35 % auf den regulären Abonnementpreis können erlösanteilig den Abonnements zugerechnet werden." - Die Bestimmung gilt ausschließlich für Tageszeitungen und für Angebotsformen ohne Negativoption. Die Tageszeitungsverlage können die Exemplare aus diesen befristeten Verkäufen künftig - unter Beachtung der weiteren Richtlinienbestimmungen - der IVW in Teilmengen differenziert als Abonnement sowie als Sonstige Verkäufe bzw. Freistücke melden.
"Probe-Abonnements mit Negativoption werden den Abonnements zugerechnet unter der Voraussetzung, dass die maximale Laufzeit drei Monate und der maximale Nachlass 35 % des regulären Abonnementpreises, bei Publikumszeitschriften des kumulierten Copy-Preises, nicht überschreiten." - Diese Bestimmung gilt gleichermaßen für Zeitungen und Zeitschriften.
Schließlich wurde noch verabschiedet, dass "für diese Abonnement-Formen die Wettbewerbsregeln des BDZV und des VDZ" gelten.
Ergänzung der Beitragsordnungen für ePaper-Ausgaben
Für ePaper-Ausgaben, die der Auflagenkontrolle unterstellt werden, ist künftig ein jährlicher Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 EUR zu entrichten. Bei Tageszeitungen wird dieser Beitrag je Titel/Gesamtbelegung erhoben. Die Beitragspflicht tritt zum 1. Juli 2005 in Kraft und wird für das laufende Jahr anteilig in Rechnung gestellt.
Auflagenkontrolle
Ausschlüsse
Vom IVW-Verwaltungsrat wurde mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen
wegen mehrfacher Nichterstattung von Auflagenmeldungen:
MBH Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg, mit dem IVW-angeschlossenen Titel "Hi-Lights"
Neueintragungen, Löschungen und Ausschlüsse im Bestand der IVW-geprüften Presseerzeugnisse
zur Übersicht: hier
Nach Erscheinen des Newsletter Nr. 6/2005 sind folgende Titel der IVW beigetreten:
Supplements
- MEDIZIN
Publikumszeitschriften
- Allegra
- Disney Einfach TIERISCH
- Elf Freunde - Magazin für Fußball-Kultur
- Eurosport Moto Magazin
- filter - Magazin für Lebenskultur Regensburg - Ostbayern
- Groove
- HomeVision
- Johanniter, Die
- Motorrad Abenteuer
- PASTA! Passauer Stadtmagazin
- Queens
Kundenzeitschriften
- Schlecker Kundenmagazin
Fachzeitschriften
- CME Praktische Fortbildung Gynäkologie und Geburtshilfe
- Deutsches Baublatt
- INF Die Information für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- STONE plus
Handbücher
- Business & Law RHEIN-NECKAR
Telekommunikationsverzeichnisse
- Die Essener
Erstmals werden für diese Titel Auflagenzahlen für die Auflagenliste 2/2005 der IVW gemeldet.
Korrekturen, Eigenberichtigungen der Verlage, Prüfungsergebnisse vom 1. bis 31. Mai 2005
zu den wöchentlich bereitgestellten, aktualisierten Datensätzen und der aktuellen Monatsübersicht: hier
Online-Nutzung - Leistungskontrolle von Werbeträgern im Internet
Die Zahlen für Juni 2005 stehen ab Freitag, den 8. Juli, gegen 15.00 Uhr zur Verfügung.