Die Zahlen, die bei der Auflagenmeldung in den einzelnen Auflagenkategorien des Online-Quartalsmeldesystems eingetragen werden müssen, sind die Durchschnittszahlen für das aktuell zurückliegende Quartal – bei den Zeitungen die Durchschnittswerte pro Erscheinungstag, bei den Zeitschriften Durchschnittswerte für eine Ausgabe. Verbreitete Exemplare aus einem früheren oder einem späteren Quartal dürfen nicht gemeldet werden. (Eine Ausnahme sind Remittenden, dazu gleich mehr.)
Einzutragen ist somit beispielsweise die durchschnittliche Zahl der als Abonnements verbreiteten Exemplare. Der Durchschnitt wird gebildet, indem die Gesamtzahl der Exemplare der jeweiligen Kategorie (z. B. Abo gesamt) durch den für die Meldung geltenden Divisor geteilt wird. Der Divisor für die Durchschnittsbildung entspricht bei Tages- und Wochenzeitungen der Zahl der Erscheinungstage im betreffenden Quartal, bei Fachzeitschriften und bei Publikumszeitschriften der Zahl der Ausgaben im jeweiligen Quartal (Formel: Quartalsdurchschnitt der Kategorie = Gesamtzahl der Exemplare dieser Kategorie im Quartal : Divisor).
Eine Alternativregelung besteht in Bezug auf Remittenden: Der Remittendendurchschnitt wird zwar grundsätzlich gebildet, indem die Zahl aller im betreffenden Quartal remittierten (nicht verbreiteten!) Exemplare durch die Anzahl der Erscheinungstage bzw. Ausgaben im Quartal dividiert wird. Wenn – wie etwa bei zweimonatlichem Erscheinungsrhythmus – Hauptremissionen und Erscheinungshäufigkeit unabhängig voneinander von einem Quartal zum nächsten variieren, kann als Divisor jedoch die Anzahl der Hauptremissionen beantragt werden.
Bei der Auflagenmeldung für eine ePaper-Ausgabe dient die Zählung der im Quartal vergebenen Zugriffsrechte als Verbreitungswert (analog zur Anzahl der Exemplare für Printausgaben). Details dazu und zu weiteren Aspekten der Durchschnittsbildung finden sich im Regel-Leitfaden (Punkte 3.9, 4., 5.)