Die Prüfungen des 2. Halbjahres 2017 aller am Verfahren der Funkmedien-Kontrolle teilnehmenden TV- und Radiosender sind abgeschlossen. Bei drei Veranstaltern wurden für jeweils ein Hörfunkprogramm Differenzen zwischen Disposition und Ausstrahlung der Werbespots festgestellt. Die betroffenen Werbekunden wurden durch die IVW über die Beanstandungen in Kenntnis gesetzt.
Ausführliche Informationen zur IVW-Funkmedienprüfung sowie zum Fortgang und zum aktuellen Stand der Prüfungen können jederzeit im Webangebot der IVW abgerufen werden. Die Ausweisung der Prüfungsergebnisse und der Beanstandungen erfolgt zeitnah jeweils nach Abschluss der einzelnen Prüfungen.