Die Prüfungen des 1. Halbjahres 2018 aller am Verfahren der Funkmedien-Kontrolle teilnehmenden TV- und Radiosender konnte termingerecht abgeschlossen werden. Abweichungen zwischen Disposition und Ausstrahlung wurden bei insgesamt zwei Hörfunkprogrammen von zwei Veranstaltern festgestellt. Die hiervon betroffenen Werbekunden hat die IVW über die Beanstandungen informiert.
Die Anzahl der dem Prüfverfahren angeschlossenen Sender, Werbegesellschaften und Programmangebote ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Ausführliche Informationen zur IVW-Funkmedienprüfung sowie zum aktuellen Stand der Prüfungen können fortlaufend im Webangebot der IVW abgerufen werden. Die Ausweisung der Prüfungsergebnisse und der Beanstandungen erfolgt zeitnah jeweils nach Abschluss jeder Prüfung.
Nachrichten11.07.2018Funk