Ergänzend zu den Quartalsauflagen melden Fachzeitschriften Daten zur Empfängerdatei-Analyse (EDA).
Zum Meldeschluss für die EDA, Erhebungszeitraum 3/2020-2/2021, lagen alle Meldungen vor.
Einmalig konnten Verlage, die ePaper-Freistücke melden, für 2020/2021 auf einen verkürzten Berichtszeitraum (01/2021 und 02/2021) gemäß § III der „Richtlinien für die Meldung, Veröffentlichung und Prüfung von Fachzeitschriften-Empfängerdatei-Analysen“ und in Anlehnung und Orientierung an den AMF-Standard zurückgreifen können. Hierbei entfällt der prozentuale Anteil lt. AMF-Standard wegen möglicher Auflagenveränderung in Höhe von +/- 15%. Somit gilt diese Meldeoption für alle Titel mit ePaper-Freistücken unabhängig vom prozentualen Anteil an der Gesamtauflage.
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