Print und ePublishing

Die IVW schafft Transparenz und Verlässlichkeit: Neutral erhobene und auditierte Auflagenzahlen für die Werbevermarktung.

AUDITIERTE AUFLAGEN FÜR VERLÄSSLICHE MEDIAPLANUNG

Ihr Zertifikat im Anzeigenmarkt

Deutschland zählt zu den vielfältigsten Pressemärkten weltweit. Ein Blick in Kioske und Bahnhofsbuchhandlungen zeigt die enorme Bandbreite an Tageszeitungen und Zeitschriften. Der breitgefächerte Verlagsmarkt entwickelt sich dabei ständig weiter, um die Leserschaft mit relevanten Inhalten über alle Kanäle zu erreichen.

Auch für die Werbung bleibt Print ein starker Player: Laut ZAW entfallen rund ein Viertel der Nettowerbeausgaben auf Printmedien. Damit Agenturen und Werbungtreibende ihren Medienmix passend zusammenstellen und Zielgruppen präzise planen können, braucht es verlässliche Auflagen- und Verbreitungsdaten – und genau hier setzt die IVW an.

Wir erfassen und prüfen die quartalsweise gemeldeten Auflagen unserer Mitgliedsverlage – für gedruckte Ausgaben ebenso wie für digitale Publikationen.
Die über alle Distributionswege (Print, ePaper, Paid Content) erzielten Auflagen einer IVW‑zertifizierten Pressemarke weisen wir transparent im Dashboard der IVW‑Gesamtzahl aus.

Seit 1996 veröffentlicht die IVW zudem heftbezogene Auflagenzahlen, die dem Werbemarkt wöchentlich zertifizierte Zahlen zu einzelnen Ausgaben liefern.

Im Zwei-Jahres-Rhythmus erstellen wir außerdem die Verbreitungsanalyse für Tageszeitungen: Sie zeigt die verkaufte Auflage aufgeschlüsselt nach Kreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden – erhältlich als kostenpflichtige Excel-Datei.

Für Fachzeitschriften bietet die IVW die Empfängerdatei-Analyse (EDA): ein Jahresbericht über die Verteilung der verbreiteten Auflage an Empfänger, aufgeschlüsselt, nach deren Regionen, Branchen und Funktionen.

ALLES IM BLICK

Dashboard zur IVW-Gesamtzahl und Quartalsauflagen

Bild für Weiterleitung zum IVW-Meldeportal, KI-generiert

Für IVW-zertifizierte Verlage

Die quartalsweise Auflagenmeldung

VERPASSEN SIE NICHTS

Wichtige Termine & Veranstaltungen

Hier finden Sie alle relevanten Termine für den Bereich Print & ePublishing, von Workshops über Webinare bis zu persönlichen Beratungsgesprächen.

Print & ePublishing
30.09.2026 - Mittwoch

Meldeschluss EDA.

Print & ePublishing
22.09.2026 - Dienstag

Webinar „Grundlagen der IVW“.

für IVW Print-Mitglieder

Print & ePublishing
21.09.2026 - Montag

Freischaltung und Bereitstellung der Meldeformulare für das 3. Quartal 2026.

KW 39: 21.09.2026 - 25.09.2026

Print & ePublishing
21.07.2026 - Dienstag

Veröffentlichung der Auflagenzahlen für das 2. Quartal 2026.

In diesem Bereich finden Sie die Anmeldeformulare für eine neue IVW-Mitgliedschaft oder ein neues IVW-Verfahren. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen und Ansprechpartner zu Verfügung.

Neuanmeldung bei der IVW

Printtitel

Dashboard-Analyse-Tool

für Print und ePublishing

PERSÖNLICH FÜR SIE DA

Ihre Ansprechpartner im Bereich Print & ePublishing

Unser kompetentes Team unterstützt Sie bei allen Fragen im Bereich der gedruckten und digitalen Pressemedien.

Bereichsleitung Print und ePublishing

Reinhard Seinsche

Mitgliederverwaltung Print

Ines Mäcker

Fragen zur Quartalsauflagenmeldung?

Anne-Götze-Arndt

Ansprechpartner ePublishing

Jörg Bungartz

Verbreitungsanalyse

Jörg Bungartz

Ansprechpartner Heftauflagen

Deborah Klugt

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur ePublishing-Gattung Stand-alone-ePaper.

Was ist ein Stand-alone-ePaper im Sinne der IVW?

Ein Stand-alone-ePaper im Sinne der IVW ist eine in sich abgeschlossene digitale Publikation mit festgelegten Erscheinungsterminen und redaktionellen Inhalten, die der Ausrichtung einer Medienmarke entsprechen.

Muss es für das Stand-alone-ePaper ein Printpendant oder ein Print-Referenzobjekt geben?

Nein, um ein Stand-alone-ePaper der IVW-Kontrolle zu unterstellen, muss kein Printpendant oder ein Print-Referenzobjekt vorhanden sein, es kann als eigenständige digitale Publikation angemeldet werden.

Gibt es eine Mindesterscheinungsweise für das Stand-alone-ePaper?

Nein, aber es muss "regelmäßig" in einem Erscheinungskalender definiert erscheinen.

Können im Stand-alone-ePaper Bewegtbilder, Audiofiles, interaktive Links und/oder Videos platziert sein?

Ja, es gibt keine keinerlei Beschränkungen im Hinblick auf Form, Layout und technischer Funktionen.

Müssen im Stand-alone-ePaper Werbeanzeigen enthalten sein?

Ja, ein Stand-alone-ePaper muss als eigenständiger Werbeträger belegbar sein, dies muss über entsprechende Mediadaten nachgewiesen werden.

Wie werden die Stand-alone-ePaper in der Auflagenmeldung ausgewiesen?

Die Ausweisung erfolgt je nach Zuordnung des Anbieters in einer der IVW-zertifizierten Printmediengattungen (Zeitung, Wochenzeitung, Publikums-, Fach- oder Kundenzeitschrift oder Supplements) im Rahmen der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) als separate Auflage. Dargestellt wird die verbreitete und verkaufte Auflage, unterteilt nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplare, Sonstiger Verkauf und Freistücke.

Wie kann die Auflage des Stand-alone-ePapers mit einem bereits IVW-geprüften Presseerzeugnis verknüpft werden (zzgl.-Ausweis)?

Auf formlosen Antrag können die gemeldeten Quartalsauflagen zusätzlich mit den IVW-Auflagenzahlen zugehöriger Presseerzeugnisse einer Medienmarke verknüpft werden. Nach abgeschlossener Initialprüfung erfolgt die Ausweisung in der IVW-Datenbank zu den Quartalsauflagen sowie im Rahmen der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) als zzgl.-Ausweis beim verknüpften Presseerzeugnis.

Welche Preisbemessungsgrenze gilt für die Rubrizierung des Stand-alone-ePapers?

Die Rubrizierung erfolgt anhand des regulären Bezugspreises für das Stand-alone-ePaper. Dieser muss eindeutig festgelegt und in einer Bezugspreisliste oder im Impressum öffentlich zugänglich sein. Nur Exemplare die zum vollen/regulären Preis im Abonnement oder Einzelverkauf abgegeben werden, können in diesen beiden Rubriken gemeldet werden. Liegt der Preis unterhalb, aber bei mindestens 10% des regulären öffentlichen Bezugspreises, können diese Exemplare in der Auflagenkategorie „Sonstiger Verkauf“ gemeldet werden. Unterhalb der 10%-Grenze können die Exemplare als Freistücke gemeldet melden. Es gelten für das Stand-alone-ePaper die üblichen Bedingungen wie für das identische ePaper.

Wenn neben dem Stand-alone-ePaper auch weitere identische ePaper oder Stand-alone-ePaper als kostenlose Beigabe abgegeben werden, wo werden diese dann ausgewiesen?

Zusätzliche kostenlose Stand-alone-ePaper können, genau wie zusätzliche kostenlose identische ePaper, nur mit aktiver Willenserklärung des Beziehers in der Quartals-Auflage als Freistücke berücksichtigt werden.

Muss ich für das Stand-alone-ePaper einen eigenen Aufnahmeantrag stellen, obwohl ich schon ein identisches ePaper bei der IVW angemeldet habe?

Ja, das Anmeldeformular sowie alle relevanten Unterlagen finden Sie hier.

Kann ich mein klassisches ePaper im Vorgriff auf eine Einstellung meiner Print-Ausgabe bereits jetzt als Stand-alone-ePaper an- oder ummelden?

Ja, das ist jederzeit möglich.

Gibt es für das Stand-alone-ePaper eine gesonderte Beitragsordnung sowie Richtlinien und Durchführungsbestimmungen?

Ja, diese sind auf der IVW-Homepage in der Download-Box zu zu finden.