Die IVW ist als eingetragener (non profit)-Verein organisiert und bildet als Joint Industry Committee eine gemeinsame Plattform der Werbe- und Medienbranche.
Zu ihren Mitgliedern zählen vor allem Medienanbieter, die ihre Werbeträger durch die IVW auditieren lassen, sowie Werbungtreibende und Media-Agenturen.
Getragen und beaufsichtigt wird die IVW von den 16 im Werbemarkt relevanten Verbänden. Über Delegierte bringen die Verbände die Interessen ihrer Mitglieder in die Gremien ein. Gemeinsam legen sie die Regeln für die Erfassungs- und Auditverfahren fest und entwickeln diese kontinuierlich im Einklang mit den Anforderungen des Marktes weiter. Die Kundenseite hat dabei eine kontinuierliche, strukturell abgesicherte Sperrminorität. Die IVW ist daher ein Joint Industry Committee nach den Vorgaben und strukturellen Kriterien des zentralen Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (Artikel 24 und Erwägungsgrund 69 – 71 des „EMFA“, EU-VO 2024/1083).
Alle Beschlussfassungen in den IVW-Gremien werden im Konsens getroffen. So wird sichergestellt, dass die Regelwerke praxisnah sind und von allen Marktpartnern getragen werden. Der europäische „EMFA“ fordert für Audience-Measurement „Transparenz, Unparteilichkeit, Inklusivität, Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit“ – die IVW löst diese Kriterien schon seit vielen Jahren ein.