Digitale Versionen können im engen Rahmen um zusätzliche Inhalte und Formate ergänzt werden
Der Verwaltungsrat der IVW hat die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" modifiziert. Das Gremium folgt damit einer Beschlussempfehlung des IVW-Organisationsausschusses Presse. Dort hatten sich die Delegierten der Marktpartner (Werbungtreibende, Agenturen und Medienanbieter) nach eingehenden Beratungen für in definierten Grenzen mögliche Anreicherungen der ePaper ausgesprochen.
Nach wie vor ist eine hinreichende Identität von redaktionellen und werblichen Beiträgen sowohl in der elektronischen als auch der gedruckten Ausgabe Voraussetzung für eine Einbeziehung der jeweiligen Auflagenanteile in die Auflagenmeldung. Die Delegierten haben allerdings das bisherige Kriterium der 100-prozentigen Abbildung in gewissem Rahmen gelockert, ohne dass dabei jedoch die enge Anbindung an das Printprodukt und die damit einhergehende "davon-Ausweisung" verloren geht. Die Identität im Sinne der Richtlinien ist auch dann gewahrt, wenn im ePaper beispielsweise redaktionelle Inhalte mit zusätzlichen Bildern versehen werden.
Für den Überblick zu den geänderten Richtlinien stehen eine Synopse sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 017, Punkte 5.2 und 5.3) mit weiteren Einzelheiten bereit.
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Birgit Rüdiger
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