Newsletter

Die IVW auditiert Verbreitungszahlen von Newslettern für mehr Transparenz und als objektive Grundlage im E-Mail-Marketing.

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REICHWEITE, DER MAN VERTRAUT

IVW-Zertifizierte Newsletter-Verbreitung

Newsletter zählen heute zu den effektiven Marketinginstrumenten: Sie erreichen Zielgruppen direkt, stärken die Markenbindung und steigern Loyalität und Absatz.

Damit Anbieter von Newslettern diese Stärke auch transparent belegen können, zertifiziert die IVW ab sofort die Verbreitung von Newslettern an gültige und zustellbare E-Mail-Adressen, einschließlich der ermittelten Öffnungsraten.

Das neue Meldeverfahren ist zum einen für IVW-Mitglieder gedacht, die schon ein Print- oder Digitalangebot von der IVW auditieren lassen und nun auch die Verbreitung von dazugehörigen Newslettern einbeziehen möchten. Zum anderen können aber auch Publisher das Verfahren nutzen, die ausschließlich die Verbreitung von einem oder mehreren Newslettern durch die IVW validieren lassen möchten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Newsletter kostenfrei oder kostenpflichtig ist – entscheidend ist: Er erscheint regelmäßig, bietet redaktionelle Inhalte und wird als Werbeträger vermarktet. Werbefreie Newsletter müssen einem IVW-erfassten Werbeträger der zugehörigen Marke zugeordnet sein.

Die auditierten Verbreitungszahlen veröffentlicht die IVW quartalsweise und ausschließlich online in einem Dashboard.

ALLES IM BLICK

Dashboard zur Verbreitung von Newslettern

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21.07.2026 - Dienstag

Veröffentlichung der Newsletter-Ausweisungsdaten von Juli 2026.

In diesem Bereich finden Sie die Anmeldeformulare für eine neue IVW-Mitgliedschaft oder ein neues IVW-Verfahren. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Informationen und Ansprechpartner zu Verfügung.

Neuanmeldung bei der IVW

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PERSÖNLICH FÜR SIE DA:

Ihr Ansprechpartner im Bereich Newsletter

Kontaktieren Sie uns gerne individuell bei allen Fragen rund um die Zertifizierung der technischen Verbreitung von Newslettern.

Ansprechpartner Newsletter

Adrienne Jungblut

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Zertifizierung der Newsletter-Verbreitung

Was ist der Zweck des Meldeverfahrens?

Die Feststellung der Verbreitung von Newslettern an gültige und zustellbare E-Mail-Adressen.

Wer kann am Meldeverfahren teilnehmen?

Das Anmeldeverfahren steht sowohl bestehenden IVW-Mitgliedern, als auch neuen Anbietern/Herausgebern mit Beantragung der Mitgliedschaft zur Verfügung.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag für die Zertifizierung der Newsletter-Verbreitung?

Grundlage ist die jeweils gültige Beitragsordnung für Newsletter-Anbieter: Aufnahmebeitrag: pauschal 100,00 € je Newsletter Jahresbeitrag je Mitglied: Sockelbeitrag: pauschal 100,00 € je Newsletter + gestaffelter Jahresbeitrag basierend auf der Ø-Gesamt-Versandmenge über alle angemeldeten Newsletter Basis für die Berechnung ist bei Neuaufnahme das 1. Meldequartal, bei bei Bestandsangeboten das 4. Quartal des Vorjahres.

Für welche Newsletter kann die Verbreitung zertifiziert werden?

Redaktionelle, regelmäßig erscheinende eigenständige Newsletter, die kostenfrei oder kostenpflichtig sind und als Werbeträger vermarktet werden oder werbefrei sind, aber einem bereits IVW-zertifiziertem Werbeträger zugeordnet werden können.

Welche technischen Anforderungen muss das Newsletter-Tool erfüllen?

Das Tool muss nachvollziehbar speichern, wer den Newsletter bekommt (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Kundennummer, Herkunft der Daten). Korrekte Anmeldung des Newsletter Empfängers Die Anmeldung muss mit dem sogenannten Double-Opt-In-Verfahren erfolgen: Der Empfänger muss seine Anmeldung per Bestätigungs-E-Mail bestätigen. Für ältere Daten gilt die damals gültige Rechtslage. Dokumentation des Versands Das Tool muss für jeden Versand folgende Infos speichern und ausgeben können: Name und Erscheinungsweise des Newsletters | Versanddatum und Uhrzeit | Wie viele E-Mails tatsächlich zugestellt wurden (abzgl. Hard-/Softbounces) | Wie viele Empfänger den Newsletter geöffnet haben (nur eine Öffnung pro Empfänger zählt).

Welche Unterlagen sind für die obligatorische Aufnahmeprüfung erforderlich?

Aufnahmeantrag  |  Vermarktungsnachweis (z.B. Mediadaten) oder Zuordnung zu einem IVW-Werbeträger  |  Double-Opt-In-Nachweis der Empfänger  |  Ggf. vorhandene Dokumentation des eingesetzten Newsletter-Tools  |  Geplante Veröffentlichungstermine  |  Relevante Reportings  |  Bei kostenpflichtigen Newslettern entsprechende Erlösnachweise

Wie erfolgt die Meldung?

Quartalsweise per Emailversand einer definierten csv-Datei jeweils zum 14. des Folgequartals (bei Feiertagen/Wochenende: nächster Werktag)

Was muss gemeldet werden?

Anzahl der versendeten Newsletter im Quartal  |  Der Quartalsdurchschnitt für Versand pro Mailing (abzgl. Bounces) - Absolute Öffnungen laut Dienstleister-Report und Öffnungsrate (in %)

Wie wird der Quartalsdurchschnitt berechnet?

Der Quartalsdurchschnitt wird mit folgender Formel berechnet: Summe über alle Erscheinungstage im Quartal (Versand / Öffnungen / Öffnungsrate) Anzahl der Erscheinungstage im Quartal Beispiel

Wann und wo werden die Daten zur Newsletter-Verbreitung veröffentlicht?

Die Verbreitungsdaten von Newslettern werden quartalsweise und ausschließlich online im IVW-Portal veröffentlicht.

Kann die Verbreitung der Newsletter zuzüglich zu einem IVW-zertifizierten Presseerzeugnis in der IVW-Gesamtzahl verknüpft werden?

Nein, Newsletter-Meldungen fließen nicht in die IVW-Gesamtzahl ein.

Wie und wie oft erfolgt die IVW-Prüfung?

Die Turnusprüfung der gemeldeten Daten erfolgt einmal jährlich Art der Nachweise: o Technische Nachweise zur Verbreitung und Öffnungsrate des Newsletters o Bei kostenpflichtigen Newslettern zusätzlich: buchhalterische Nachweise der Erlöse.