IVW und EU

Wertentscheidungen und Maßstäbe zu neutralen Reichweitenmessungen finden sich in der EU-Gesetzgebung im European Media Freedom Act (EMFA), im Digital Services Act (DSA) sowie im Digital Markets Act (DMA).

Vor dem Bundeskanzleramt in Berlin wehen EU- und Deutschlandflaggen. Foto von Niklas Jeromin auf pexels im August 2025

Standards für verlässliche Audience Metrics

Neutrale Reichweitenmessung in der Wertung der EU-Gesetzgebung

In zentralen Dossiers der europäischen Mediengesetzgebung (Stichworte: DAS, DMA, EMFA) finden sich seit wenigen Jahren elementare Festlegungen und Orientierungen, die „Audience Measurement“, also „Reichweitenmessun­gen“, mit Bedeutung neu und nachhaltig aufladen. Neutrales Audience Measurement als Werkzeug für wichtige Abgrenzungen und Weichenstellungen im Medienmarkt ist im Brüsseler Katalog legislatorischer Module angekommen. Das war überfällig, denn die Selbstregulierungssysteme, die neutrales Audience Measurement in vielen wichtigen nationalen Märkten ermöglichen, existieren schon Jahrzehnte. Eines dieser Systeme wird unter dem Dach der IVW betrieben.

In der europäischen EMFA-Ver­ordnung wird bewusst unterschieden zwischen „proprietary audience measure­ment“ (Selbstmessung mit einem eigenen Mess-System) und „audience measurement that is jointly agreed and widely accepted by media service providers, their representative organisiations and any other interested parties“ – also ein von den Marktpartnern gemeinsam entwickeltes System, wie es die IVW repräsentiert und für ihre Mitglieder täglich umsetzt.

Verbunden mit dieser Unterscheidung ist eine eindeutige Wertung in der EU-Verord­nung: Audience Measurement im gemeinsamen System wird als objektiv und neutral eingestuft, Vergleichbarkeit und Transparenz sind ihm immanent.

Den Zahlen, die ein Anbieter außerhalb eines gemeinsamen Systems für sich selbst ermittelt, wird diese Aussagekraft nicht zugestanden. Ein geläufiges Beispiel aus der Praxis ist Google Analytics. Anbieter, die auf derartige selbst ermittelte Metriken setzen, werden im EMFA daher in der Konsequenz unter die neutrale Auditie­rung dritter Organisationen gestellt und sie unterliegen zusätzlichen Transparenzanfor­derungen. Codes of Conducts sowie Best Practices werden auf europäischer und nationaler Ebene flankierend dazu erstellt. Lohnenswert ist der Blick auf die Erwägungen, die der Wertung der EU zugrunde liegen:

Außenansicht des Europäischen Parlaments in Brüssel, die moderne Architektur und die EU-Flagge zeigt. Foto von Nardos Berehe auf pexels im Dezember 2025

Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Erwägungsgrund 69 zum European Media Freedom Act

Audience Measurement wirkt sich unmittelbar auf die Zuweisung von Werberessourcen und die Preise für Werbung — und damit auf eine wichtige Einnahmequelle für den Mediensektor — aus. Audience Measurement ist ein wichtiges Instrument, mit dem sich im Hinblick auf die Planung der künftigen Produktion von Inhalten die Leistung von Medieninhalten bewerten lässt und das Erkenntnisse über die Präferenzen des Publikums liefert. Dementsprechend sollten Medienmarktakteure, insbesondere Mediendiensteanbieter und Werbetreibende, auf objektive und vergleichbare Publikumsdaten aus transparenten, unvoreingenommenen und überprüfbaren Audience Measurement -Systemen zurückgreifen können. Grundsätzlich sollte Audience Measurement im Einklang mit allgemein anerkannten Selbstregulierungsmechanismen der Branche erfolgen. Einige Akteure, die im Medien-Ökosystem neu entstanden sind, wie Online-Plattformen, halten die im Rahmen einschlägiger Selbstregulierungsmechanismen der Branche vereinbarten Branchenstandards oder bewährten Verfahren nicht ein und bieten ihre proprietären Messdienste an, ohne Angaben zu ihren Methoden zu machen. Dies könnte zu nicht vergleichbaren Audience Measurement Systemen, Informationsasymmetrien zwischen den Medienmarktakteuren und potenziell zu Marktverzerrungen führen, was die Chancengleichheit der Mediendiensteanbieter auf dem Markt beeinträchtigt. Daher ist es wichtig, dass die auf dem Markt zur Verfügung stehenden Audience Measurement Systeme und -methoden ein angemessenes Maß an Transparenz, Unparteilichkeit, Inklusivität, Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit gewährleisten.

EU Flaggen in Brüssel - Foto von Marco auf pexels im August 2022

Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Erwägungsgrund 70 zum European Media Freedom Act

Die einschlägigen Marktakteure haben sich in der Vergangenheit auf eine Reihe von Messmethoden geeinigt, um Audience Measurement transparent und zuverlässig durchzuführen und unparteiische und vertrauenswürdige Benchmarks zu entwickeln, die bei der Bewertung der Leistung von Medien- und Werbeinhalten verwendet werden. Diese Messmethoden wurden entweder in einschlägige Branchenstandards und bewährte Verfahren aufgenommen oder werden von Selbstregulierungsstellen wie den gemeinsamen Industrieausschüssen organisiert und konsolidiert, die in mehreren Mitgliedstaaten eingerichtet sind und alle wichtigen Akteure der Medien- und Werbebranche zusammenbringen. Um die Überprüfbarkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Audience Measurement-Methoden, insbesondere im Internet, zu verbessern, sollten Transparenzpflichten für Anbieter von proprietären Audience Measurement-Systemen festgelegt werden, die die einschlägigen Branchenstandards und bewährten Verfahren nicht befolgen oder die durch die einschlägigen Selbstregulierungsstellen vereinbarten branchenspezifischen Benchmarks nicht einhalten. Im Rahmen dieser Verpflichtungen sollten diese Akteure auf Anfrage und soweit möglich Werbetreibenden und Mediendiensteanbietern oder in ihrem Namen handelnden Dritten Informationen zur Verfügung stellen, in denen die Audience Measurement-Methoden beschrieben werden. Diese Informationen könnten Elemente umfassen wie die Größe der gemessenen Stichprobe, die Definition der gemessenen Indikatoren, die Parameter, die Messmethoden, den Messzeitraum, den durch die Messung abgedeckten Bereich und die Fehlermarge.Um eine angemessene Wirksamkeit dieser Transparenzpflichten zu gewährleisten und die Vertrauenswürdigkeit der proprietären Publikumsmesssysteme zu fördern, sollten die Methoden und die Art und Weise ihrer Anwendung jährlich unabhängigen Prüfungen unterzogen werden.
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