Wie und wann wird gemeldet und veröffentlicht?
Die Meldung erfolgt selbstständig durch das Mitglied auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung nach dem vorgegebenen Schema zum jeweiligen Meldetermin.
Das Mitglied ist verpflichtet, bis zum 14. Tag des Folgemonats die Meldung zu erstatten. Fällt der Meldetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss die Meldung spätestens am folgenden Werktag erfolgen.
Liegt keine Meldung vor, so wird hinter dem Angebotsnamen der Hinweis „Meldung nicht eingetroffen“ veröffentlicht. Sollte ein anderer Grund für die Nichterstattung der Meldung maßgebend sein, so kann ein entsprechender erklärender Hinweis hinzugesetzt werden.