Wie können die Nutzungsrechte mit einem Presseerzeugnis verknüpft werden (zzgl.-Ausweis)?
Auf formlosen Antrag können die veröffentlichten Nutzungsrechte zusätzlich mit den IVW-Auflagenzahlen zugehöriger Presseerzeugnisse einer Medienmarke verknüpft werden. Nach abgeschlossener Initialprüfung erfolgt die Ausweisung in der IVW-Datenbank zu den Quartalsauflagen sowie im Rahmen der IVW-Gesamtzahl (Publishing Digital | Print) als zzgl.-Ausweis beim verknüpften Presseerzeugnis.