Welche Preisbemessungsgrenze gilt für die Rubrizierung des Stand-alone-ePapers?

Die Rubrizierung erfolgt anhand des regulären Bezugspreises für das Stand-alone-ePaper. Dieser muss eindeutig festgelegt und in einer Bezugspreisliste oder im Impressum öffentlich zugänglich sein. Nur Exemplare die zum vollen/regulären Preis im Abonnement oder Einzelverkauf abgegeben werden, können in diesen beiden Rubriken gemeldet werden. Liegt der Preis unterhalb, aber bei mindestens 10% des regulären öffentlichen Bezugspreises, können diese Exemplare in der Auflagenkategorie „Sonstiger Verkauf“ gemeldet werden. Unterhalb der 10%-Grenze können die Exemplare als Freistücke gemeldet melden. Es gelten für das Stand-alone-ePaper die üblichen Bedingungen wie für das identische ePaper.