Welche Nutzungsrechtarten werden gemeldet und ausgewiesen?

Es wird zwischen zwei Nutzungsrechtarten unterschieden: Einzel- und Abo-Nutzungsrechte.

Zu melden sind die im Meldemonat gültigen Einzel- und Abo-Nutzungsrechte als Tagesdurchschnitte in ganzen Zahlen pro Kalendermonat sowie ggf. die Anzahl der verkauften zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte.