Was wird seitens der IVW geprüft?

Grundlage der Prüfung sind die Angebotsbeschreibung, Mediadaten für die Werbeträgereigenschaft oder bei werbefreien Angebote die Benennung eines IVW-zertifizierten Werbeträgers.

 

Die Verkäufe sind in einer Gesamtstatistik auszuweisen als:
Einzel-Nutzungsrechte | Abo-Nutzungsrechte | Summe beider Nutzungsarten

Der Nachweis der Verkäufe erfolgt durch geeignete Unterlagen der Anbieter-, Abrechnungs- oder Verkaufsplattformen.

Die Verkaufserlöse sind in der Finanzbuchhaltung so nachzuweisen, dass die gemeldeten Nutzungsrechte des Prüfungszeitraums mittels Erlösabstimmung nachvollziehbar ermittelt werden können. Das Verfahren entspricht dabei weitgehend dem Prüfverfahren im Printbereich.

Weitere Informationen hierzu finden sich in den Richtlinien unter Punkt IV Prüfung. .