Können Mehrfachverkäufe / B2B-Zugänge eines paid-content-Angebots gemeldet werden?

Mehrfach- oder B2B-Zugänge zu kostenpflichtigen Digital-Angeboten, die vom Anbieter an Unternehmen oder Institutionen für eindeutig definierte Personenkreise (z.B. Firmenbelegschaft, Studierende einer Universität) verkauft werden, sind seit Juni 2021 meldefähig.
Die Meldefähigkeit ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, z.B. den Nachweis der aktiven Willenserklärung sowie die eindeutige Identität des jeweiligen Einzelnutzers.
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in unseren Durchführungsbestimmungen Paid Content.