Die IVW erhebt seit 1996 heftbezogene Auflagen und stellt seitdem dem Werbemarkt neben den Durchschnittswerten der Quartalsauflagen auch geprüfte Auflagenzahlen einzelner Ausgaben von Presseerzeugnissen zur Verfügung. Die Heftauflagen ermöglichen den Werbungtreibenden und Agenturen die Beurteilung der Werbeträgerleistung einzelner Titel in kürzeren Zeiträumen und die entsprechende Feinabstimmung ihrer Mediapläne. Sie werden zudem als zuverlässige Grundlage zur Abrechnung von Anzeigenaufträgen bei Auflagenminderungen heranzogen.
Das Verfahren der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht allen Zeitungen und Zeitschriften offen, die nicht häufiger als einmal pro Woche erscheinen - vorausgesetzt, sie nehmen bereits an den IVW-Prüfungen der Quartalsauflagen teil.
| IVW - Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. |
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