Die Verkäufe von Nutzungsrechten zu paid-content-Angeboten haben sich – neben den ePaper-Ausgaben von Pressetiteln – inzwischen zu einer weiteren Vertriebssäule für Medienmarken etabliert. Bereits seit 2014 können Medienhäuser auch für diese Bezahlangebote die Werbeträgerleistung durch die IVW feststellen lassen, um sie gegenüber ihren Marktpartnern transparent und vergleichbar zu machen.
Den Wünschen des Markets folgend wurden nach Einführung des Meldeverfahrens vor sechs Jahren die Richtlinien neu gefasst und sind im März 2020 in Kraft getreten.
Im Kern werden in den neu gefassten Richtlinien die Vorgaben zur Zählung und Meldung verkaufter Zugänge von Bezahlangeboten stark vereinfacht. Dadurch wird in Folge auch die Ausweisung der Leistungskennziffern übersichtlicher und klarer.