Nachrichten28.09.2020Print
Meldeschlusstermin: Auflagenerhebung für das 3. Quartal 2020
Die Erhebung der Quartalsauflagen für das 3. Quartal 2020 ist gestartet: Die Online-Meldeformulare wurden im LogIn-Bereich freigeschaltet.
Die Auflagenmeldungen für das 3. Quartal 2020 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen bis Mittwoch, 14. Oktober 2020, bei der IVW vorliegen.
HInweis: Sollten Sie aufgrund der Corona-Pandemie für Ihre Titel zum 3. Quartal 2020 keine Auflagenmeldung abgeben können, ist das Folgende zu beachten: - Teilen Sie uns möglichst umgehend unter kurzer, stichwortartiger Angabe von Gründen formlos mit, dass Sie mit Ihrer Quartalsmeldung aussetzen werden. Bitte schicken Sie uns diese Mitteilung ausschließlich per E-Mail an support@ivw.de.
- Nach Eingang Ihrer Mitteilung bis zum Meldeschluss an support@ivw.de wird für Ihre Titel in den IVW-Veröffentlichungen der Hinweis aufgenommen "Wegen besonderer Umstände keine Meldung (Corona)"
- Werden der IVW weder Auflagenzahlen gemeldet noch vom Verlag zuvor ein begründeter Wunsch nach einem Corona-Sonderhinweis übermittelt, wird der Hinweis "Auflagenmeldung nicht eingetroffen" ausgewiesen.
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Die Online-Bereitstellung der Daten erfolgt voraussichtlich am 21. Oktober 2020.
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