3. Jahrgang
Ausgabe Nr. 3 vom 30. März 2006
IVW-Auflagenliste erscheint mit geänderter Gliederung der Publikumspresse
Nach einem Beschluss des Organisationsausschusses Presse ist die Gliederung der IVW-Auflagenliste bei den Publikumszeitschriften um die beiden neuen Sachgruppen "Kinderzeitschriften" und "Do-it-yourself-Zeitschriften" ergänzt worden. Außerdem wurden die beiden bisherigen Sachgruppen "Telekommunikation" und "EDV-Zeitschriften" zu der neuen Gliederungsrubrik "IT-/Telekommunikationszeitschriften" zusammengefasst. Zugleich ist auch eine Harmonisierung in der Schreibweise und Bezeichnung aller Sachgruppen der Publikumspresse mit anderen marktgängigen Gliederungssystematiken herbeigeführt worden.
Nach Abschluss der hierfür notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen - insbesondere der Verständigung mit den Verlagen über die Umgruppierung ihrer Titel in die neuen Sachgruppen - kommt die angepasste Gliederung der Publikumszeitschriften in der IVW nunmehr erstmalig für die Auflagenliste des 1. Quartals 2006 zur Anwendung.
Die neue Zeitschriftengliederung der Auflagenliste mit den entsprechenden Sachgruppennummern steht vollständig im Anhang der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" zum Online-Abruf bereit.
Die folgenden Übersichten geben zum einen darüber Auskunft, bei welchen Sachgruppen sich die Bezeichnung geändert hat. Zum anderen werden die Titel aufgelistet, die mit Einführung der neuen Gliederung umgruppiert wurden.
IVW-Sachgruppen der Publikumspresse mit neuer Bezeichnung
Titel mit nationaler Verbreitung
SG Nr.: alt: neu:
- SG 206: Familienzeitschriften --- Elternzeitschriften
- SG 208: Zeitschriften für Wohnen und Leben --- Wohn- und Gartenzeitschriften
- SG 215: Kino-/Video-/Audio-Zeitschriften --- Kino-, Video-, Audio-, Fotozeitschriften
- SG 218: EDV-Zeitschriften --- IT-/Telekommunikationszeitschriften
- SG 223: Telekommunikation --- [Sachgruppe gelöscht; Titel der SG 218 zugeordnet]
- Neue Sachgruppen:
- SG 224: Kinderzeitschriften
- SG 225: Do-it-yourself-Zeitschriften
Titel mit regionaler Verbreitung
SG Nr.: alt: neu:
- SG 272: Bistums- und Kirchengebietszeitungen --- Konfessionelle Zeitschriften
Neue Sachgruppe:
- SG 299: Sonstige Zeitschriften
Umgruppierte Titel
Umgruppierung von SG 207 "Jugendzeitschriften" zu SG 224 "Kinderzeitschriften"
- Bob der Baumeister
- Barbie
- Benjamin Blümchen
- Benni
- Bibi Blocksberg
- Bibi und Tina
- Bussi Bär
- Die Maus
- Disney Einfach Tierisch
- Disney's Prinzessin
- Geolino
- Käpt'n Blaubär
- Löwenzahn
- Micky Maus
- Pettersson und Findus
- Pumuckl
- Sesamstraße
- Prinzessin Sissi (alter Titel: Sissi die Prinzessin)
- Sponge Bob Schwammkopf
- Teletubbies
- Wendy
- Winnie Puh
- Witch
Umgruppierung von SG 208 [alt:] "Zeitschriften für Wohnen und Leben" zu SG 225 "Do-it-yourself-Zeitschriften"
- Selbermachen
- Selbst ist der Mann
Umgruppierung von [gelöscht:] SG 223 "Telekommunikation" zu SG 218 "IT-/Telekommunikationszeitschriften"
- Connect
Auflagenkontrolle
Meldeschlusstermin für das 1. Quartal 2006 verschoben
Da der turnusgemäße Meldeschlusstermin für das 1. Quartal 2006 auf Karfreitag fällt, ist der Termin für die Einreichung der Auflagenzahlen bei der IVW verschoben worden:
Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2006 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen bis Mittwoch, 19. April 2006 bei der IVW vorliegen.
Die Veröffentlichung der Daten im Internetangebot der IVW erfolgt am 26. April; der Versand der CD-ROM mit der Auflagenliste 1/2006 startet am 2. Mai.
Terminübersicht
Eine Jahresübersicht mit den Terminen für den Versand der Meldeformulare, für die Meldeschlüsse sowie für die Bereitstellung der aktuellen Quartalsauflagen im Internet und die Auslieferung der jeweiligen CD-ROM mit der IVW-Auflagenliste steht im Netz bereit.
Ausschlüsse
Vom IVW-Verwaltungsrat wurde mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen
wegen mehrfacher Nichterstattung von Auflagenmeldungen:
- FFO Agentur GmbH, Frankfurt/Oder, mit dem IVW-angeschlossenen Titel "Stadt- & Regionalmagazin 1200"
Neueintragungen im Bestand der IVW-geprüften Presseerzeugnisse
Nach Erscheinen des Newsletters Nr. 2/2006 sind folgende Titel der IVW beigetreten und werden erstmals in der Auflagenliste 1/2006 veröffentlicht:
Supplements
- Rathaus consult
Publikumszeitschriften
- allergikus
- Benjamin
- DEUTSCH perfekt
- Fliege - Die Zeitschrift
- Haus & Markt Hamburg
- inTOUCH
- Just kick-it!
- port01 city-flash (13 Anzeigenbelegungseinheiten)
- Spiesser - Die Jugendzeitschrift (Brandenburg/Berlin)
- Trakehner, Der
- Vinum
- VIVA!
Fachzeitschriften
- aesthetic Tribune
- BAUUNTERNEHMER, DER
- BIOwelt
- DI - Digital Imaging
- elektrofachkraft.de
- Mobilitätsmanager, Der
- Pharma Relations
- SHK Profi
- World of Plastics Russia
Zusätzlicher Hinweis:
Im Newsletter Nr. 2 vom 17. Februar 2006 hatte die IVW nach der erfolgreich durchgeführten Aufnahmeprüfung über die Neueintragung des Objektes "blue Travel" berichtet. Zwischenzeitlich hat der Verlag jedoch die Mitgliedschaft in der IVW und die damit verbundene Auflagenkontrolle wieder gekündigt.
Korrekturen, verspätet eingegangene Meldungen, Eigenberichtigungen der Verlage, Prüfungsergebnisse
IVW-Funkmedienkontrolle 2005
Im zurückliegenden Jahr ist der Mitgliederbestand des Kontrollverfahrens zur ordnungsgemäßen Ausstrahlung von Werbespots in Rundfunk- und TV-Programmen leicht gesunken. Ende 2005 waren der IVW-Funkmedienkontrolle 53 Rundfunkveranstalter beziehungsweise deren Werbegesellschaften mit insgesamt 98 Programmen angeschlossen, die sich aus 18 Fernseh- und 80 Radioprogrammen zusammensetzten. Neben 194 turnusgemäßen Kontrollen fand im Jahr 2005 bei einem Radiosender die Prüfung für die Aufnahme in die IVW statt. Die Gesamtzahl der Beanstandungen ist gegenüber dem Vorjahr von vier auf nunmehr 21 Fälle angestiegen, die bei sieben verschiedenen Programmen von sieben Sendern festgestellt wurden; neben sechs Hörfunksendern zählte dabei auch ein TV-Sender zu den betroffenen Anbietern.
Die "Richtlinien für die Durchführung der Funkmedienkontrolle" sehen für jeden Rundfunkveranstalter beziehungsweise jede Werbegesellschaft zwei Prüfungen pro Kalenderjahr vor. Für die Kontrollen werden vor Ort in den Sendeanstalten zum einen Dokumentationen zur technischen Reichweite der Sender und Sendeprotokolle sowie die Dispositionslisten für die Ausstrahlung der Werbespots und Sponsortrailer herangezogen; zum anderen bilden Programmaufzeichnungen zu ausgewählten Sendetagen die Grundlage der Prüfungen.
Die Rundfunkveranstalter und Werbegesellschaften sind verpflichtet, ihre Werbekunden über alle Beeinträchtigungen und Änderungen des ursprünglich geplanten Sendeablaufes zu informieren. Dies gilt sowohl für technische Störungen der Sendeleistung während der Ausstrahlung von Werbebeiträgen als auch für Abweichungen vom vorgesehenen Programmablauf. Stellt der IVW-Prüfer fest, dass der Rundfunkveranstalter oder dessen Werbegesellschaft dieser Informationspflicht nicht lückenlos nachgekommen ist, erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die hiervon betroffenen Werbekunden und deren Werbeagenturen.
Ein aktuelles Verzeichnis der Mitglieder der IVW-Funkmedienkontrolle und der Veränderungen im Mitgliederbestand sowie Übersichten zu sämtlichen im Jahr 2005 im Rahmen der Funkmedienkontrolle durchgeführten Prüfungen und den festgestellten Beanstandungen mit den Namen der betroffenen Sender stehen im Internet zur Verfügung.
Online-Nutzungsdaten für März 2006
Die Zahlen für März 2006 können am Montag, 10. April ab 15.00 Uhr abgerufen werden.