18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 7 vom 27. September 2021In der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle
+++ 1.101.627 verkaufte Nutzungsrechte Ø pro Tag (August 2021) +++ Fakten und Infos für die IVW-Zertifizierung Ihrer Paid-Content-Angebote
Gestartet: Erhebung der Quartalsauflagen 3/2021Mit der Freischaltung der Online-Melde-Plattform hat die IVW in dieser Woche ihre aktuelle Erhebung der Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse gestartet. Bis zum Meldeschluss am Donnerstag, den 14. Oktober 2021 haben die Verlage jetzt Zeit, der IVW die Höhe und Zusammensetzung der durchschnittlichen Auflagen ihrer Zeitungen, Zeitschriften und weiteren Periodika (inklusive der als ePaper verbreiteten Exemplare) im ablaufenden Quartal zu übermitteln. Die Veröffentlichung der neuen Auflagenzahlen findet am Freitag, den 21. Oktober 2021 statt.
Flutkatastrophe: Sonderregelung zur Auflagenermittlung für betroffene VerlageFür eine Reihe von auflagenzertifizierten Zeitungen und Zeitschriften waren das Erscheinen und der Vertrieb einzelner Ausgaben von der Hochwasserkatastrophe beeinträchtigt. Bei der Auflagenermittlung für das 3. Quartal 2021 bleiben alle Ausgaben unberücksichtigt, die in Umfang, Auflage oder Erscheinen von der Flutkatastrophe betroffen wurden. Diese Regelung entspricht den IVW-Regularien. Anwendung finden hier – wie zuvor schon bei anderen Katastrophenfällen - die Vorgaben zur Auflagenmeldung bei ungeplanter „Reduzierung der Erscheinungshäufigkeit“ (Ziffer 3 der „Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle“).
Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 29. bis 38. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst. Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:
OA Presse empfiehlt Anpassungen der Beitragsordnung für ePaperSeit geraumer Zeit verzeichnet die IVW-Auflagenkontrolle rückläufige Druckauflagen und Titelbestände. Dem stehen zwar wachsende Anteile von ePaper-Ausgaben an den Gesamtauflagen gegenüber, die ePaper-Auflagen tragen jedoch in immer geringerem Ausmaß zur Kostendeckung der IVW-Arbeit bei. Vor diesem Hintergrund kam der IVW-Organisationsausschuss Presse in seinem Webmeeting am 18. August zu der einhelligen Auffassung, dass eine neue Beitragsberechnung für die IVW-Zertifizierung von ePaper-Auflagen notwendig ist. Das Gremium verabschiedete hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage für die abschließende Beratung im Verwaltungsrat der IVW. Die darin vorgeschlagenen Anpassungen der „Beitragsordnung für Anbieter von ePaper-Ausgaben“ wurden zuvor in enger Abstimmung mit den Verlegerverbänden erarbeitet. Mitte September wurden alle Mitgliedsverlage der IVW in einem Mitgliederrundschreiben per E-Mail über die konkreten Pläne zur Beitragsanpassung für ePaper-Angebote informiert. Der Verwaltungsrat wird in seiner Sitzung (Webmeeting) am 4. November über die Beschlussvorlage abstimmen.
Neues Messverfahren für die IVW-Zertifizierung der Nutzungsdaten von Internet-WerbeträgernDas neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) der scheidenden Bundesregierung stellt noch weitreichendere Anforderungen an den Datenschutz als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder das planet49-Urteil – und macht somit neue Vorkehrungen für eine gesetzeskonforme Messung der Zugriffe von Usern auf werbefinanzierte Angebote im Internet erforderlich. Entsprechend hat die INFOnline GmbH ihr Messdesign zur Erhebung der Nutzungsdaten für die IVW-Zertifizierung von Online-Werbeträgern modifiziert. In einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung kommentiert Wolfgang Lanzrath, Geschäftsführer der INFOnline, die Entwicklung in der Gesetzgebung der letzten Jahre in ihren Auswirkungen auf den deutschen Digital-Werbemarkt. Die INFOnline GmbH führt als Anbieter von Digital Audience Measurement im Auftrag der IVW-Mitglieder die Messung der Nutzungsdaten digitaler Werbeträger durch, die von der IVW fortlaufend zertifiziert und veröffentlicht werden.
Empfehlungen der IVW für die MigrationsphaseDer Termin für die Einführung des neuen datenschutzkonformen Messverfahrens INFOnline Measurement base steht fest: Ab Inkrakfttreten des TTDSG wird das Messverfahren „INFOnline Measurement base“ führend für die Ausweisung zertifizierter Nutzungsdaten von Digital-Werbeträgern durch die IVW sein. Zuvor stellt die INFOnline GmbH ab Oktober ihren Kunden den „Measurement Manager“ für die Migration ihrer Angebote auf das neue Messverfahren zur Verfügung. Der Measurement Manager ist künftig das zentrale Tool für die Einrichtung der Angebote zur Messung ihrer Nutzungsdaten nach den IVW-Regularien. Für die Übergangsphase während der Migration der Angebote auf das INFOnline Measurement base gibt die IVW ihren Mitgliedsunternehmen eine Reihe von Empfehlungen, die auf der Website verfügbar sind.
Terminefortlaufend, an allen Dienstagen
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