6. Jahrgang
Ausgabe Nr. 2 vom 26. März 2009
Auflagenkontrolle
IVW ergänzt Durchführungsbestimmung zur Zählung von Bundle-Exemplaren um Regeln für Alt-Hefte
Die Delegierten der Werbungtreibenden, Agenturen und Medienanbieter im Organisationsausschuss Presse der IVW haben sich in ihrer Sitzung am 17.03.2009 auf eine Ergänzung der Durchführungsbestimmung zur Auflagenkontrolle geeinigt, die seit dem 1. Januar 2009 die richtlinienkonforme Zuordnung der Exemplare von Presseerzeugnissen aus Bundle-Verkäufen in den Auflagenmeldungen der Verlage an die IVW vorgibt.
Der neu verabschiedete Passus regelt nun auch die Handhabung bei Verwendung von so genannten Alt-Heften (Exemplare von Ausgaben mit abgelaufenem Angebotszeitraum) in einem Paket-Angebot mit der aktuellen Ausgabe eines Titels. Die ergänzenden Bestimmungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten somit erstmalig für die Auflagenmeldung zum ersten Quartal 2009.
Über Einzelheiten der neuen Regelung gibt die Pressemitteilung der IVW vom 26. März 2009 Auskunft.
Der vollständige Wortlaut der "Durchführungsbestimmung zu den Richtlinienbestimmungen Einzelverkauf 'Zeitschriften-Bundles'" (PDF) kann bei der IVW-Geschäftsstelle angefordert werden.
Die derzeit gültige Fassung finden Sie im aktuellen "Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle".
Erhebung für das 1. Quartal 2009 - Meldeschlusstermin
Die Auflagenmeldungen für das 1. Quartal 2009 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Mittwoch, 15. April 2009 bei der IVW vorliegen. Die Veröffentlichung der Daten im Internetangebot der IVW erfolgt am Dienstag, 21. April 2009.