5. Jahrgang
Ausgabe Nr. 1 vom 10. Januar 2008
Auflagenkontrolle
Erhebung für das 4. Quartal 2007 - Meldeschlusstermin -
Die Auflagenmeldungen für das 4. Quartal 2007 der am Kontrollverfahren teilnehmenden Printmedien müssen richtliniengemäß bis Montag, 14. Januar 2008 bei der IVW vorliegen. Die Veröffentlichung der Daten im Internetangebot der IVW erfolgt am 21. Januar 2008.
Jahresterminplan Auflagenliste 2008
Eine Jahresübersicht mit den Zeiträumen für den Versand der Meldeformulare, den Meldeschlussterminen sowie für die Bereitstellung der aktuellen Quartalsauflagen im Internet und die Auslieferung der jeweiligen CD-ROM mit der IVW-Auflagenliste steht im Netz bereit.
Online-Medien - IVW-Kontrolle von Werbeträgern im Internet
Aktuell auf ivw.de: Online-Nutzung im Dezember 2007
Die Zahlen für Dezember 2007 können abgerufen werden.
Als Veröffentlichungstermin der Nutzungsdaten für Januar 2008 ist Freitag, der 8. Februar 2008, 10.00 Uhr vorgesehen.
IVW-Verwaltungsrat beschließt Richtlinien-Änderungen
Zum Ausgang des zurückliegenden Jahres hat das oberste IVW-Gremium für zwei Tätigkeitsbereiche der Prüfgemeinschaft Änderungen an den ihrer Arbeit zugrunde liegenden Regelwerken beschlossen. So wurden zum einen in den "Richtlinien für die Meldung, Veröffentlichung und Prüfung von Fachzeitschriften- Empfängerdatei-Analysen" die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Kontrollverfahren vereinfacht. Zum anderen wurde in die "Richtlinien für die Ermittlung und Bekanntgabe der Besucherzahlen der deutschen Filmtheater" ein Modus zur Hochrechnung der Jahresbesucherzahlen von nur saisonal bespielten Kinoleinwänden aufgenommen und zudem beschlossen, die gestaffelten Besucherzahlen dieser Spielstätten im IVW-Verzeichnis "Die Besucherfrequenz der Filmtheater" zusätzlich gesondert auszuweisen. Die neugefassten Richtlinien stehen über die IVW-Webseite zum Online-Abruf bereit.
Weitere Informationen zu den im Einzelnen geänderten Bestimmungen gibt die folgende Übersicht.
Empfängerdatei-Analysen Fachzeitschriften (EDA)
Zu den EDA-Richtlinien hat der IVW-Verwaltungsrat eine Änderung der Regelungen zum Analyse-Zeitraum in Ziffer III Absatz 1 verabschiedet. Danach ist zur Vereinfachung der ersten Meldung sowie in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag auch ein verkürzter Meldezeitraum von sechs zusammenhängenden Monaten möglich, für den jetzt von der IVW nicht mehr zwingend die erste Jahreshälfte vorgegeben wird. In der Praxis hatte sich gezeigt, dass die kalendarische Beschränkung eines verkürzten Meldezeitraums auf die Zeitspanne vom 1. Januar bis 30. Juni für die möglichst zeitnahe Erfassung und Ausweisung von Analysedaten hinderlich ist. Die Richtlinienänderung eröffnet damit vor allem sich dem EDA-Verfahren neu anschließenden Verlagen, mit ihren Fachzeitschriften schnell und ohne methodische Beeinträchtigung an der Prüfung teilzunehmen.
Ermittlung und Ausweisung der Besucherzahlen in deutschen Filmtheatern (Besucherfrequenz)
Bei den Richtlinien zur Ermittlung der Kino-Besucherzahlen wurden durch den Verwaltungsratsbeschluss die Bestimmungen in Ziffer 7 zur verkürzten Betriebszeit ergänzt. Die bisherige Regelung stellte vorrangig auf Filmtheater ab, die im Jahresverlauf nur kurze Unterbrechungen (z.B. wegen Umbaus) ihres ansonsten täglichen Spielbetriebs zu verzeichnen hatten. Bislang wurden diese Bestimmungen aber auch auf saisonale Spielstätten wie Open-Air-Kinos ausgeweitet, was in Einzelfällen nach der Umrechnung der Besucherzahlen auf ein Kalenderjahr zu der Eingruppierung des Saisonkinos in eine unverhältnismäßig hohe IVW-Besucherstaffel führte. Die Richtlinienergänzung schafft hier die notwendige Klarheit. So werden die Besucherzahlen der Saison-Kinos künftig auf Wochenbasis umgerechnet und im IVW-Verzeichnis zur Besucherfrequenz der Filmtheater zusätzlich gesondert und mit Angabe der Anzahl der tatsächlichen Vorführtage ausgewiesen.