Die Prüfung des 2. Halbjahres 2018 aller am Verfahren der Funkmedien-Kontrolle teilnehmenden TV- und Radiosender wurde termingerecht abgeschlossen. Wie auch im 1. Halbjahr wurden bei zwei Veranstaltern - jeweils bei einem Hörfunkprogramm – Abweichungen zwischen Disposition und Sendeverlauf festgestellt. Die IVW innformierte die betroffenen Werbekunden über die Beanstandungen.